Schenkung der Eltern

25. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
meerjungfrau
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Schenkung der Eltern

Hallo ,

folgender Fall:

die Eltern schenken dem Sohn eine grössere Summe Geld,welche aus einem Immobilienkauf ca. 8 Monate davor stammt.Diese Immobilie gehörte den Eheleuten gemeinsam.

Überwiesen wurde vom Vater von einem Konto ,was zwar auf Namen des Vaters lief ,wo aber die Mutter verfügungsberechtigt war.Auch ging die Rente der Mutter auch auf dieses Konto.Die Mutter hatte kein Konto auf Ihren Namen,der Vater noch zwei weitere Girokonten.


Der Erbfall des Vaters ist abgeschlossen,der Erbfall der Mutter nicht.

Der Sohn behauptet jetzt die Schenkung wäre nur vom Vater gekommen,da dieser ja überwiesen hat,um sich diese Schenkung nicht anrechnen lassen zu müssen.

Wie bewertet man die Tatsache ,daß es früher unter Eheleuten üblich war das das Konto auf Namen des Mannes geführt wurde ?

Vielen Dank schon mal im Voraus


Meerjungfrau






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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Was früher üblich war, spielt keine Rolle.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
Wie bewertet man die Tatsache ,daß es früher unter Eheleuten üblich war das das Konto auf Namen des Mannes geführt wurde ?


Wie viel Jahre "früher"? Mehr als 10J?
Seit wie viel Jahre ist die Mutter verstorben?
Was stand als Verwendungszweck?




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meerjungfrau
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo CO,

der Fall ist wie du schon ahnst komplizierter ,ich wollte aber erst mal nicht verwirren.
also Erbfall Mutter ist jetzt,Vater war vor 7 Jahren.

Schwester ist Erbe nach Mutter ,Sohn Pflichtteil.
Schwester hat innerhalb der 10 Jahresfrist eine Schenkung erhalten,die an Sohn ergänzungspflichtig ist ,Sohn hat aber besagte Schenkung vor 15 Jahren bekommen.Diese ist aber nach §2327 als Eigengeschenk gegenzurechnen bezüglich des Anteils der Mutter.Eigengeschenk unterliegt nicht der 10 jährigen Verjährung !

Sohn behauptet nun damalige Schenkung wäre nur vom Vater,obwohl klar ist ,das das Geld aus dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie von Vater und Mutter stammte.

Überweisung wurde von Vater ausgefüllt mit Vermerk "Schenkung"

LG

Meerjungfrau


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-- Editiert am 26.12.2009 09:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Sohn behauptet nun damalige Schenkung wäre nur vom Vater,obwohl klar ist ,das das Geld aus dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie von Vater und Mutter stammte.#
Es müsste ggf. bewiesen werden, dass die Schenkung aus dem gemeinsamen Vermögen der Eltern stammt.

#Sohn hat aber besagte Schenkung vor 15 Jahren bekommen.Diese ist aber nach §2327 als Eigengeschenk gegenzurechnen bezüglich des Anteils der Mutter.Eigengeschenk unterliegt nicht der 10 jährigen Verjährung#
Wo steht das?

Kann bewiesen werden, dass bereits bei der Schenkung vor 15 Jahren bereits darauf hingewiesen wurde, dass diese auf einen etwaigen Pflichtteil angerechnet werden muss/soll? Gibt es etwas Schriftliches?

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#5
 Von 
meerjungfrau
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo cruncc1

der Pflichtteilergänzungsanspruch ist neben dem ordentlichen Pflichtteil ein eigenständiger Anspruch,ein eigenständiges Verfahren.

Eigengeschenke des (Enterbten) Ergänzungsberechtigten müssen lt.BGB 2327 ohne zeitliche Begrenzung angerechnet werden

siehe auch hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Pflichtteilserg%C3%A4nzungsanspruch-__f58459.html

In vorliegendem Fall ist die Beweis durch Zeugen möglich(wenn die beim etwaigen Prozess noch leben hoffentlich..) und indirekt über die Barvermögensverhältnisse vor und nach der Schenkung und deren Zuordnung zu Vater oder Mutter...

Eine Anordnung wie z.B." diese Schenkung ist auf das Erbe anzurechnen" wurde leider nicht getroffen...wäre aber meiner Kenntnis nach nur relevant und zwingend beim ordentlichen Pflichtteil und nicht beim Pflichtteilergänzungsanspruch...

Die Hauptfrage ist einfach : wie beweist man,das eine Schenkung im 6-stelligen Bereich unmöglich nur von einem Elternteil veranlasst worden sein soll,obwohl offensichtlich genau dieses Geld aus dem Erlös eines Verkaufs beider Elternteile stammte....
(Eigentlich auch schon unlogisch,daß man eine solche Summe am Partner vorbeischmuggelt und einem Kind verschenkt ohne die Zustummung des Partners...)


Es erinnert mich an einen Spruch aus dem Tom Cruise Filn "Die Firma"

....Follow the money stream...

also konkret....Geld kommt rein...gehört Vater und Mutter....

Vater überweist Geld an Sohn....

also hat Sohn nur Geld von Vater bekommen ????

nur weil Mutter kein eigenes (auf ihren Namen) Konto hatte ???....

weil das eben so in der Ehe verteilt war...der Mann kümmert sich ums Geld die Frau um den Haushalt.... ???

LG

Meerjungfrau


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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Wenn die Immobilie beiden Elternteilen lat Grundbuch gemeinsam gehört hat, was früher auch nicht selbstvrständlich war und man den Geldfluss wie beschrieben beweisen kann, dann gilt die Schenkung als von beiden Elternteilen vorgenommen.

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#7
 Von 
meerjungfrau
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Euch allen.....

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