Schenkung des Elternhaus

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513849-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung des Elternhaus

Meine Mutter möchte mir mein Elternhaus schenken wie läuft das ab ist es egal welchen Wert sie da beim Notar angiebt und mit wieviel kosten muss ich rechnen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
ist es egal welchen Wert sie da beim Notar angiebt


Der Wert ist für die Gebührenrechnung des Notars und des Grundbuchamtes relevant. Der Notar wird da wohl keinen Wert akzeptieren, der deutlich unter dem tatsächlichen Preis liegt.

Zitat:
und mit wieviel kosten muss ich rechnen.


Insgesamt mit etwa 1-1,5% des Wertes. Es gibt im Internet Notarkostenrechner, mit denen man das genau ausrechnen kann.

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#2
 Von 
fb513849-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber wenn sie es mir schenken möchte kann sie doch den Wert sagen woher soll man wissen was es Wert ist wenn der Wert die kosten bestimmt und die sollten nicht allzu hoch sein

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das ist Tagesgeschäft für den Notar und der Notar hat da umfangreiche Erfahrungswerte. Es ist jedenfalls nicht erforderlich, deswegen ein Gutachten erstellen zu lassen.

Eine grobe eigene Schätzung reicht und wenn der Notar mit der Schätzung nicht einverstanden ist, wird er es schon sagen.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von fb513849-46):
Ja aber wenn sie es mir schenken möchte kann sie doch den Wert sagen woher soll man wissen was es Wert ist wenn der Wert die kosten bestimmt und die sollten nicht allzu hoch sein


Für die Schenkungssteuer muss aber der tatsächliche Wert ermittelt werden.

Gibt es Auflagen für sie? Ich habe Wohnrecht und der Wert des Hauses wurde aus o.gen, Grund ermittelt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Für die Schenkungssteuer muss aber der tatsächliche Wert ermittelt werden.


Wenn das Haus zuvor beiden Elternteilen gemeinsam gehört hat, wird das bei einer Schenkung an ein Kind aber nur gemacht, wenn der Verdacht besteht, dass das Haus einen Wert von mehr als 800.000€ hat. Das macht dann aber auch das Finanzamt und nicht der Notar.

Es bleibt dabei, dass eine grobe eigene Schätzung reicht.

Als Richtwert nehmen Notare übrigens häufig den Versicherungswert aus der Gebäudeversicherung abzüglich Altersabschlag zuzüglich Bodenwert auf Basis des Bodenrichtwertes.

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#6
 Von 
fb513849-46
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus ist schon etwas älter mein Vater ist leider schon verstorben und meine Mutter möchte das jetzt regeln wegen der 10 Jahre die das Haus überschrieben sein sollte sie möchte allerdings ein lebenslanges Wohnrecht und ich bewohne zur zeit das Dachgeschoss eine Steuer fällt doch nicht an da ich ja die Tochter bin oder ? Also nur Notarkosten und Grundbuchänderung oder ?

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