Schenkung einer Immobilie

9. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Chris221
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkung einer Immobilie

Guten Tag,

Meine Eltern sind schon seit über 15 Jahren geschieden, und ich bin das einzige Kind, das aus ihrer Ehe hervorging.
Meine Mutter hat vor 7 Jahren nochmals geheiratet, und mit ihrem jetzigen Ehegatten ein gemeinsames Kind bekommen, meine Halbschwester.

Nun möchte mir meine Mutter eine Eigentumswohnung (die sie schon seit über 20 Jahren besitzt) im Wert von 140.000 EUR schenken, unter anderem weil ich ihr des Öfteren über die Jahre in ihrer Firma ausgeholfen habe.
Meine Mutter möchte jedoch nicht, dass sich dies in irgendeiner Art u. Weise auf die spätere Erbverteilung bzw. auf den Pflichtteil oder der Gleichen auswirkt. Also dass der Wert der Eigentumswohnung mir später von meinem Pflichtteil abgezogen wird, oder dass ich einen bestimmten Teil dieses Wertes an meine Halbschwester auszahlen muss. Wie viel und was sie mir und meiner Halbschwester vererben wird kann sie nun schließlich durch ihr Testament bestimmen.

Ist es unter deutschem Recht denn nicht möglich, eine Schenkung zu Lebzeiten von der Mutter an ihr Kind durchführen zu können, ohne dass dies spätere Auswirkungen in Form von Ansprüchen auf diese 140.000 EUR durch andere mögliche Erben wie meiner Halbschwester nach sich zieht?

Und sollte diese Schenkung wirklich nur unter Bedingungen wie Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilsanrechnung möglich sein, wie sicher ist dann ob später nicht doch noch Forderungen von anderen Erbberechtigten geltend gemacht werden können? Sollte der Pflichtteil z.B. weniger als 140.000 EUR sein.

Danke im Vorraus


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

"Ist es unter deutschem Recht denn nicht möglich, eine Schenkung zu Lebzeiten von der Mutter an ihr Kind durchführen zu können, ohne dass dies spätere Auswirkungen in Form von Ansprüchen auf diese 140.000 EUR durch andere mögliche Erben wie meiner Halbschwester nach sich zieht?"

Doch, das geht. :)

Gruss

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chris221
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

"Doch, das geht:)"

Und wie? :) Zumindest grob formuliert..
Zum aufsetzten der notwendigen Dokumente werde ich natürlich einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar beauftragen müssen.

Andere Frage: Ist ein Pflichtteilsverzicht als entgeltliches Geschäft anzusehen?
Sollte ich also diese Schenkung doch unter der Bedingung eines Pflichtteilsverzicht durchführen, wie sicher ist dann ob später nicht doch noch Forderungen von anderen Erbberechtigten geltend gemacht werden können? Sollte der Pflichtteil z.B. weniger als 140.000 EUR sein.




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

"Und wie?
Zumindest grob formuliert..
Zum aufsetzten der notwendigen Dokumente werde ich natürlich einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar beauftragen müssen."

Wir reden wohl ein bisschen aneinander vorbei…

Wenn ich hier im Forum - wohlgemerkt unentgeltlich - etwas poste, dann sind das lediglich kleine Denkanstöße. Anderenfalls würde ich erstens gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen und zweitens unentgeltlich die (Vor-)Arbeit machen, damit dann jemand anderes die Gebühren verdient. Warum sollte ich (oder ein Kollege) das tun? Vom Fachanwaltstitel im Erbrecht trennen mich persönlich noch ein paar Fälle welche der Rechtsanwaltskammer als Praxisnachweis vorzulegen sind. Ein Grund für meine Anmeldung auf der Plattform... Wenn Sie fachkundigen Rat benötigen sollten, können Sie sich gerne über die Kontaktdaten in meinem Profil an mich wenden.

Wird eigentlich so ein bisschen der Eindruck vermittelt, dass hier auf der Plattform Hilfe zwar sehr günstig oder (im Forum) sogar ganz umsonst geleistet wird, die Anwälte dafür aber nicht so ganz ernst zu nehmen sind? Ernstgemeinte Frage...

Kleiner kostenloser ;) Hinweis: Schenkungsverträge bedürfen der notariellen Schriftform (durch Vollzug der Schenkung kommt man daran unter Umständen noch vorbei); Grundstücksschenkungen sind nur mit Notar möglich.

"Andere Frage: Ist ein Pflichtteilsverzicht als entgeltliches Geschäft anzusehen?"

Kommt drauf an.:) Das Gesetz verlangt für den Verzicht erstmal kein Entgelt. In sehr vielen Fällen gibt es aber selbstverständlich Gegenleistungen.

"Sollte ich also diese Schenkung doch unter der Bedingung eines Pflichtteilsverzicht durchführen, wie sicher ist dann ob später nicht doch noch Forderungen von anderen Erbberechtigten geltend gemacht werden können? Sollte der Pflichtteil z.B. weniger als 140.000 EUR sein."

Da muss noch ein bisschen was erklärt werden. Bis jetzt war ja nur die Rede von der Halbschwester, welche unter Umständen Pflichtteils- (Ergänzungs) Ansprüche haben könnte.

Gruss

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Ist es unter deutschem Recht denn nicht möglich, eine Schenkung zu Lebzeiten von der Mutter an ihr Kind durchführen zu können, ohne dass dies spätere Auswirkungen in Form von Ansprüchen auf diese 140.000 EUR durch andere mögliche Erben wie meiner Halbschwester nach sich zieht?


Das deutsche Recht sieht keine automatischen Ansprüche der Geschwister vor. Ansprüche entstehen nur unter bestimmten Umständen. Ob solche Umstände hier überhaupt vorliegen, wird aus der Fragestellung nicht klar.

quote:
Andere Frage: Ist ein Pflichtteilsverzicht als entgeltliches Geschäft anzusehen?


Nur dann, wenn man dafür ein Entgelt bekommt in Form einer Geldzahlung oder einer Sachleistung. Ich verstehe die Frage aber nicht. Ob ein Pflichtteilsverzicht entgeltlich ist oder nicht, ist für die eigentliche Fragestellung nicht relevant.

Zitat:
Also dass der Wert der Eigentumswohnung mir später von meinem Pflichtteil abgezogen wird


Das vermeidet man einfach dadurch, dass man eben keinen Pflichtteilsverzicht unterschreibt.

quote:
Sollte ich also diese Schenkung doch unter der Bedingung eines Pflichtteilsverzicht durchführen, wie sicher ist dann ob später nicht doch noch Forderungen von anderen Erbberechtigten geltend gemacht werden können?


Ein Pflichtteilsverzicht Deiner Seite reduziert in keinem Fall die gesetzlichen Mindestansprüche Deiner Halbschwester. So ein Pflichtteilsverzicht dient in erster Linie dazu, die Ansprüche von Geschwistern zu sichern bzw. zu erhöhen.

Du kannst mit Deiner Mutter keinen Vertrag schließen, der gesetzliche Mindestansprüche Deiner Halbschwester irgendwie reduziert. Deine Vorstellung, unter welchen Umständen Deine Schwester denn überhaupt Ansprüche im Hinblick auf die Schenkung der Eigentumswohnung an Dich haben könnte, weicht aber wohl auch deutlich von der tatsächlichen Rechtslage ab.

Insbesondere, wenn der spätere Nachlass Deiner Mutter mehr wert ist als die Eigentumswohnung, kommt es zu keinen Ansprüchen Deiner Halbschwester. Aber auch unter weiteren Umständen hat Deine Halbschwester keine derartigen Ansprüche.

Ihr solltet Euch rechtlich beraten lassen im Hinblick darauf, unter welchem Umständen denn die Halbschwester überhaupt Ansprüche hätte und unter welchen Umständen eben nicht. Insgesamt scheinen bei Dir erhebliche Fehlinformationen darüber vorzuliegen, unter welchen Umständen Geschwister Ansprüche im Hinblick auf eine Schenkung geltend machen können und wann nicht.

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-- Editiert hh am 11.05.2013 20:46

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