Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten, Wert der Immobilie, Notarkosten

29. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
siggiklein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten, Wert der Immobilie, Notarkosten

Hallo zusammen,
ich habe ein Wohnhaus (Bj. vor 1900 ) mit Nebengebäude , alles zusammen ca. 450 qm.
Nun möchte ich alles meinen 3 Töchtern überschreiben, wobei diese sich geeinigt haben, dass alles auf eine Tochter überschrieben wird und nach meinem Tod wird alles verkauft und durch drei geteilt. Das gesamte Areal hat nach unseren Informationen höchsten einen Wert von ca. 80.000.- €
Nun wollten wir alles Notariell erledigen lassen und mussten vom Notar leider hören, dass das Gebäude incl. Grundstück einen Geschäftswert von 511.903.- € aufweist.
Diese Summe werden meine Töchter nie erhalten, und gleichzeitig erhöhen sich natürlich die Notarkosten !
Nun meine Fragen; wo oder wie bekomme ich den aktuellen Wert der Immobilie ?
welche Kosten dürfen im Höchstfall für den Notar anfallen ?
Vielen Dank für die Antworten !

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48970 Beiträge, 17242x hilfreich)

Zitat (von siggiklein):
Nun möchte ich alles meinen 3 Töchtern überschreiben, wobei diese sich geeinigt haben, dass alles auf eine Tochter überschrieben wird und nach meinem Tod wird alles verkauft und durch drei geteilt.

Ohje, hoffentlich klappt das dann auch. Auch steuerrechtlich könnten sich da Fallen ergeben.

Zitat (von siggiklein):
Das gesamte Areal hat nach unseren Informationen höchsten einen Wert von ca. 80.000.- €

Also stark baufällig, kurz vor abrissreif?
Oder wie kommt man selbst auf 80.000€

Zitat (von siggiklein):
Diese Summe werden meine Töchter nie erhalten,

Das mag sein, aber umgekehrt scheinen auch 80.000€ für 450m² Wohn- und Nutzfläche doch arg niedrig angesetzt.

Zitat (von siggiklein):
welche Kosten dürfen im Höchstfall für den Notar anfallen ?

Ich verstehe schon nicht, warum man das überhaupt so machen will. Die Notar- und Grundbuchkosten für das Vorhaben halte ich für rausgeworfenes Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von siggiklein):
Nun wollten wir alles Notariell erledigen lassen und mussten vom Notar leider hören, dass das Gebäude incl. Grundstück einen Geschäftswert von 511.903.- € aufweist.

Man fragt zunächst beim Notar, wie er auf diese genaue Summe kommt. Der Wert ist ziemlich ungewöhnlich.

Man muss den Notar überzeugen, dass die Immobilie einen Wert in Höhe X hat. Ggf. anderer Notar?

Die Notarkostenrechnung kann man übrigens kostenfrei überprüfen lassen. Ein entsprechender Hinweis steht auf jeder Notarrechnung. Diese muss allerdings zunächst bezahlt werden.
Zitat:
Nun meine Fragen; wo oder wie bekomme ich den aktuellen Wert der Immobilie ?

Den genauen Wert erhält man nur über ein Gutachten (Kosten!). Das ist aber unnötig.
Zitat:
welche Kosten dürfen im Höchstfall für den Notar anfallen ?

Da gibt es keinen "Höchstfall". Die Gebühr für den Übertragungsvertrag wird gem. Nr. 21100 GNotKG aus dem Wert der Immobilie berechnet.

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#3
 Von 
siggiklein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten !
Noch eine Frage zu Antwort Notarkostenrechnung - Leider steht auf meiner Notarrechnung kein Hinweis zur Überprüfung der Kosten - wo kann ich diese Kosten überprüfen lassen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3945 Beiträge, 636x hilfreich)

Sie können doch in Erfahrung bringen, wie hoch der Bodenrichtwert ist.
dafür gibt es diesen Link.
https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/?lang=de
Kann man sofort abrufen und kostet um die 20 €. Dann haben sie schon mal einen Anhaltspunkt.
Und dann sollte man bei der Übergabe einer Immobilie bedenken, ist alles geregelt, auch was Pflegekosten betrifft, falls man in ein Pflegeheim muss.
Sind keine 10 Jahre nach der Schenkung vergangen, kann diese rückgängig gemacht werden, falls nicht genügend Geld oder andere Immobilien vorhanden sind, welche man für den Eigenanteil verwenden kann.



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von siggiklein):
Noch eine Frage zu Antwort Notarkostenrechnung - Leider steht auf meiner Notarrechnung kein Hinweis zur Überprüfung der Kosten - wo kann ich diese Kosten überprüfen lassen ?


https://www.notar.de/themen/notarkosten/ueberpruefung-notarieller-notarkostenberechnungen
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__127.html

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie können doch in Erfahrung bringen, wie hoch der Bodenrichtwert ist.
dafür gibt es diesen Link.
https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/?lang=de
Kann man sofort abrufen und kostet um die 20 €.

Der Bodenrichtwert bringt für den Verkehrswert nichts. Die Abfrage ist übrigens kostenlos (zumindest in BW).
Zitat:
Und dann sollte man bei der Übergabe einer Immobilie bedenken, ist alles geregelt, auch was Pflegekosten betrifft, falls man in ein Pflegeheim muss.
Sind keine 10 Jahre nach der Schenkung vergangen, kann diese rückgängig gemacht werden, falls nicht genügend Geld oder andere Immobilien vorhanden sind, welche man für den Eigenanteil verwenden kann.

Der Vertrag wurde offensichtlich bereits beurkundet, was leider aus dem Eingangsbeitrag nicht hervorgeht. :augenroll:



-- Editiert von User am 29. März 2024 16:38

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48970 Beiträge, 17242x hilfreich)

Zitat (von siggiklein):
Leider steht auf meiner Notarrechnung kein Hinweis zur Überprüfung der Kosten

Das Rechtsmittel in so einem Fall ist die Erinnerung. Die Erinnerung muss bei zuständigen Gericht eingelegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von siggiklein):
wobei diese sich geeinigt haben, dass alles auf eine Tochter überschrieben wird und nach meinem Tod wird alles verkauft und durch drei geteilt.


So, wie das beschrieben ist, heißt das, die eine Tochter schenkt dann je 1/3 ihren beiden Schwestern? Das würde dann ggf. Schenkungsteuer in nicht unerheblicher Höhe auslösen, jedenfalls dann, wenn die 511.000 näher am tatsächlichen Wert liegen als die 80.000. Wurde der Vertrag von einem Steuerberater geprüft?

Den Wert bekommt man von einem Gutachter.

-- Editiert von User am 29. März 2024 19:13

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