Schenkung einer Immobilie zurückziehen

28. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Schenkung einer Immobilie zurückziehen

Hallo,

Vater A hat dem Sohn B ein Haus vor 2 J. überschrieben. Auf Grund nicht gehaltener Absprachen, schweren Verfehlungen etc., will A nun die Schenkung nach § 530 BGB rückgängig machen.

B stimmt dem komplett zu. Muss dies letztlich ein Gericht entscheiden oder können - sofern beide einig sind - dies direkt über einen Notar abwickeln?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Muss dies letztlich ein Gericht entscheiden oder können - sofern beide einig sind - dies direkt über einen Notar abwickeln?

Wenn sich beide einig sind, kann das problemlos beim Notar beurkundet werden.

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