Hallo,
Vater A hat dem Sohn B ein Haus vor 2 J. überschrieben. Auf Grund nicht gehaltener Absprachen, schweren Verfehlungen etc., will A nun die Schenkung nach § 530 BGB rückgängig machen.
B stimmt dem komplett zu. Muss dies letztlich ein Gericht entscheiden oder können - sofern beide einig sind - dies direkt über einen Notar abwickeln?
Schenkung einer Immobilie zurückziehen
28. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2022 | 21:52
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 87x hilfreich)
Schenkung einer Immobilie zurückziehen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 28. April 2022 | 22:01
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
ZitatMuss dies letztlich ein Gericht entscheiden oder können - sofern beide einig sind - dies direkt über einen Notar abwickeln? :
Wenn sich beide einig sind, kann das problemlos beim Notar beurkundet werden.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.343
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten