Hallo,
Vater A hat dem Sohn B ein Haus vor 2 J. überschrieben. Auf Grund nicht gehaltener Absprachen, schweren Verfehlungen etc., will A nun die Schenkung nach § 530 BGB rückgängig machen.
B stimmt dem komplett zu. Muss dies letztlich ein Gericht entscheiden oder können - sofern beide einig sind - dies direkt über einen Notar abwickeln?
Schenkung einer Immobilie zurückziehen
28. April 2022
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Frage vom 28. April 2022 | 21:52
Von
Status: Schüler (187 Beiträge, 87x hilfreich)
Schenkung einer Immobilie zurückziehen
#1
Antwort vom 28. April 2022 | 22:01
Von
Status: Richter (8579 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :Muss dies letztlich ein Gericht entscheiden oder können - sofern beide einig sind - dies direkt über einen Notar abwickeln?
Wenn sich beide einig sind, kann das problemlos beim Notar beurkundet werden.
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