Hallo Zusammen,
Vater und Mutter gehören jeweils 50% einer Immobilie. Es gibt eine Kind.
1:
Wenn der Vater nun seinen Teil der Immobilie verschenken möchte, wird dann die Mutter über diese Schenkung und den Grundbucheintrag informiert?
2:
Es bestehen noch kleine Hypothek auf der Immobilie. Kann in der Schenkung vermerkt werden, das der Vater die Hypothek bedienen muss?
3:
Es soll darüber hinaus ein Nießbrauchrecht eingetragen werden, ist das möglich da ihm ja nur 50% gehören?
4:
Hat die Mutter noch einen Anteil auf einen Pflichtteil, wenn ja wie hoch wäre der?
Danke schon einmal
-- Editier von Mufti1000 am 05.09.2017 18:15
Schenkung eines Teiles einer Immobilie, wird der Andere Teilhaber informiert?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat:Wenn der Vater nun seinen Teil der Immobilie verschenken möchte, wird dann die Mutter über diese Schenkung und den Grundbucheintrag informiert?
Nein. Allerdings wäre erstmal zu klären, ob der Vater die Hälfte überhaupt ohne Zustimmung der Ehefrau verschenken kann.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1365.html
Zitat:Es bestehen noch kleine Hypothek auf der Immobilie. Kann in der Schenkung vermerkt werden, das der Vater die Hypothek bedienen muss?
Die Schenkung hat keine Auswirkung auf das zugrunde liegende Darlehensverhältnis.
Zitat:Es soll darüber hinaus ein Nießbrauchrecht eingetragen werden, ist das möglich da ihm ja nur 50% gehören?
Nein.
Zitat:Hat die Mutter noch einen Anteil auf einen Pflichtteil, wenn ja wie hoch wäre der?
Was ist damit gemeint?
l
Zitat:
Nein. Allerdings wäre erstmal zu klären, ob der Vater die Hälfte überhaupt ohne Zustimmung der Ehefrau verschenken kann.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1365.html
Diese Verpflichtung müssten dann aber aktiv beide Partner beim Erwerb der Immobilie abgeschlossen haben oder?
Gäbe es dann dafür einen Eintrag im Grundbuch?
Zitat:Hat die Mutter noch einen Anteil auf einen Pflichtteil, wenn ja wie hoch wäre der?
Was ist damit gemeint?
Soweit ich weiss, können bei Geschwistern, sofern diese bei einer Schenkung nicht bedacht wurden, 10 Jahre vor
Todesfall, noch etwas von ihrem Pflichtteil bekommen.
Wenn der Vater innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung stirbt, hat dann die Mutter noch einen Anspruch auf den Pflichtteiles der Schenkung an den Sohn?
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Zitat:Diese Verpflichtung müssten dann aber aktiv beide Partner beim Erwerb der Immobilie abgeschlossen haben oder?
Nein, das ist eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn der Vater kein nennenswertes weiteres Vermögen hat, dann benötigt er für die Schenkung die Zustimmung seiner Frau.
Schwer nachzuvollziehen, habe aber diesen Link gefunden da wird es ausführlich erklärt.
http://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnitt-1/Titel-6/Untertitel-1/Verfuegung-ueber-Vermoegen-im-Ganzen/Definitionen
Danke für die Antwort.
Gäbe es zu der Schenkung noch eine Alternative um das ganze trotzdem noch zu Realisieren?
Eventuell ein Kauf für 1€ oder ähnliches?
Vielleicht weiss wer was, es geht nicht darum die Steuerlast zu reduzieren...
Zitat:Vielleicht weiss wer was, es geht nicht darum die Steuerlast zu reduzieren...
Das spielt keine Rolle, § 1365 ist eindeutig.
Zitat:Gäbe es zu der Schenkung noch eine Alternative um das ganze trotzdem noch zu Realisieren?
Eventuell ein Kauf für 1€ oder ähnliches?
Nein, ein "Kauf" für 1 EUR ist auch eine (gemischte) Schenkung.
und ein Verkauf der sich an den Verkehrswert orientiert?
Das wird dann Zinsfrei in monatlichen Raten abgetragen, Was würde dann im Todesfall passieren mit der verbleibenen Restschuld?
Eventuell ein Vertrag der gegen eine bestimmte Leistung das Haus überschreibt?
Ich lese mir gerade das hier durch:
https://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/themen/wenn-ein-ehepartner-sein-gesamtes-vermoegen-den-kindern-schenkt
Danach scheint das mit dem "verschenken" zu funktionieren wenn ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen wird. DIe aktuelle Lebenszeit wird danach wohl prozentual zu der statistischen Lebenserwartung in Bezug gesetzt. Ist das Vermögen dann <=85% wäre das demnach in Ordnung.
In meinem beschriebenen Fall ist der potientielle Schenker allerdings 72 Jahre Alt, Krebskrank, ein weiteres Vermögen besteht nicht. Die Lebenserwartung dürfte nicht mehr allzu hoch und vergleichbar auf den im Artikel beschriebenen Fall sein.
Liesse sich das umgehen indem vor vornherein nur 85% der 50% Anteiles verschenkt werden?
Danke
-- Editiert von Mufti1000 am 14.09.2017 17:50
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