Hallo,
ich bräuchte mal euren Rat.
Und zwar ist meine Oma im Sommer gestorben, es gibt auch ein Testament im dem geregelt ist dass
meine Mutter 50% und die anderen beiden Geschwister je 25% der Erbmasse bekommen.
Jedoch hat meine Oma für meinen Bruder und mich 2 Konten zu Schenkung angelegt.
Jetzt haben die Geschwister meiner Mutter Widerspruch gegen diese Schenkung eingelegt, die meine Oma für uns angelegt hat (sie wollen das das gesamte Kapital nach dem Testament aufgeteilt wird) und die Bank hat die Konten nach dem Widerspruch eingefroren . Jedoch haben die Geschwister bis heute (2 Monate nach einspruch) keine rechtlichen Schritte unternommen und haben mir und meinem Bruder nahe gelegt beim Notar eine Verzichterklährung zu unterschreiben, dies haben wir nicht getan und sie meinten sie hätten Zeit, da sie ja Widerspruch eingelegt haben bekommt jetzt keiner dass Geld bis wir verzichten.
Meine Frage ist jetzt gibt es eine Frist nach dem der Widerspruch verfällt wenn keiner der Parteien rechtliche Schritte unternimmt?
Danke für Ihre Mühe.
Gruß
Benjamin Mahler
Schenkung - gibt es eine Frist nach dem der Widerspruch verfällt?
8. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 8. Februar 2007 | 21:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung - gibt es eine Frist nach dem der Widerspruch verfällt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Februar 2007 | 21:45
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 7x hilfreich)
Zitat:
„Jedoch hat meine Oma für meinen Bruder und mich 2 Konten zu Schenkung angelegt.“
Frage:
Was genau ist da geschehen ?
Und jetzt?
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