Guten Tag,
es gibt sich folgende Problematik:
Die Hälfte einer Immobilie wurde von der Mutter auf den Sohn zu ihren Lebzeiten übertragen, dieser Übertrag befindet sich noch in der 10-Jahresfrist. Die Mutter ist nun verstorben, die andere Hälfte gehört dem Sohn bereits durch den Nachlass seines Vaters.
Kann / darf man die verschenkte Hälfte der Mutter nun an seine Kinder weiterreichen? Es wurde über die Immobilie ein Kaufpreis von 350TEUR vereinbart, eine Hälfte, also 175TEUR, soll an die Tochter geschenkt werden, die andere Hälfte an den Schwiegersohn verkauft werden.
Inwieweit greift dort die 10-Jahresfrist, darf man innerhalb dieser eine Schenkung weiterverschenken, ggf, mit finanziellem Verlust. Die Immobilie ist notariell von der Erbmasse ausgeschloßen, es wurden entsprechende Ausgleichzahlungen vereinbart, ebenfalls notariell.
Vielen Dank für die Beantwortung.
MfG
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Schenkung innerhalb 10-Jahresfrist weiterreichen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Schenkung hat nur Auswirkung auf den Beschenkten.
Kinder haben alle 10 Jahre einen Freibetrag in Höhe von EUR 400.000,--. Darüber hinaus fällt Schenkungssteuer an.
-- Editiert am 25.01.2010 19:20
Es gibt einmal eine 10-Jahresfrist für Rückforderungen wegen Verarmung des Schenkers. Da der Schenker (die Mutter) bereits verstorben ist, ist eine solche Rückforderung jedoch nicht mehr möglich, diese 10-Jahresfrist also nicht mehr zu beachten.
Dann gibt es eine weitere 10-Jahresfrist hinsichtlich der Schenkungssteuer. Darin werden alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren bezüglich der Berechnung der Schenkungssteuer zusammen gerechnet. Das betrifft aber nur die Schenkungen vom gleichen Schenker an den gleichen Beschenkten. Hier geht es aber um eine Schenkung von Mutter an Kind und dann von Kind an Enkel, so dass diese 10-Jahresfrist nicht relevant ist. Es handelt sich um unterschiedliche Beteiligte.
Eine dritte 10-Jahresfrist gibt es hinsichtlich der Spekulationssteuer. Diese Frist beginnt mit der Anschaffung der Immobilie. Da eine Schenkung oder ein Erbe nicht als Anschaffung gilt, beginnt diese Frist bereits mit der Anschaffung durch den Schenker oder Erblasser. Ich gehe davon aus, dass diese Frist im konkreten Fall daher bereits verstrichen ist und somit ebenfalls nicht relevant ist.
Insgesamt ist daher bei der Übertragung an Tochter und Schwiegersohn keine 10-Jahresfrist zu beachten.
Keine der o.g. 10-Jahresfristen würde übrigens dazu führen, dass eine Übetragung der Immobilie an Tochter und Schwiegersohn nicht zulässig wäre.
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-- Editiert am 26.01.2010 10:57
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Guten Tag,
@hh
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also kann man zusammenfassend sagen, dass es keine Beeinträchtigung durch eine 10-Jahresfrist gibt, welche den Übertrag der Haushälfte verhindern könnte, da z.B. eine Schenkungskette angenommen werden könnte?
Also könnte in diesem konkreten Fall, die Immobilie erneut "geteilt" werden, eine Hälfte an die Tochter verschenkt und die andere Hälfte an den Schwiegersohn verkauft werden.
Nochmal vielen Dank.
mfG
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