Schenkung innerhalb der Erbengemeinschaft

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tweetyjanno
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung innerhalb der Erbengemeinschaft

Die Großmutter hat vor ca 30 Jahren ein Testament verfaßt in denen ihre leibliche Tochter und die beiden Kinder ihrer bereits verstorbenen Tochter zu je 1/3 bedacht sind.
2015 hat sie ihr Haus an einen der Enkel aus dem Testament verkauft. Den anderen beiden wurde ihr Erbe zu gleichen Teilen ausgezahlt. Später wurden den beiden Enkeln (ein Enkel davon ist Inhaber einer General- und Vorsorgevollmacht) noch Beträge überwiesen, zuletzt 2018. Der leiblichen Tochter jedoch nicht. Diese wurde auch nicht darüber informiert.
Die Großmutter ist im Oktober 2020 verstorben. Es sind keine nennenswerte Vermögenswerte mehr übrig (Geld für die Beerdigung,Schmuck im mittleren 5stelligen Bereich)! Dies wurde zu gleichen Teilen geteilt. Nun ist die leibliche Tochter mit ihrem Erbe "unzufrieden". Was für Möglichkeiten hat sie
a) an die Informationen der Schenkung zu kommen
b) dagegen vorzugehen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Tweetyjanno):
a) an die Informationen der Schenkung zu kommen


Indem sie die Enkel zur Auskunft auffordert.

Zitat:
b) dagegen vorzugehen?


Hat die Großmutter die Schenkungen vorgenommen oder hat das ein Enkel mit Hilfe seiner Vollmacht gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tweetyjanno
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hat die Großmutter die Schenkungen vorgenommen oder hat das ein Enkel mit Hilfe seiner Vollmacht gemacht?


Nein, die Großmutter hat das eigenständig getätigt!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Tweetyjanno):
Nein, die Großmutter hat das eigenständig getätigt!


Dann kann gegen die Schenkungen nicht vorgegangen werden.

Im Übrigen würde ein möglicher Pflichtteilergänzungsanspruch mit den erhaltenen Schenkungen aufgerechnet, so dass die Tochter nur dann Ansprüche hätte, wenn die Schenkungen sehr hoch waren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen