Schenkung kosten Notar

12. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Saylem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung kosten Notar

Guten Tag.

Habe mal eine Frage.
Also mein Vater ist verstorben und hatte kein testerment.
Wir sind 4 Kinder.
Zu meiner Frage.
Meine Mutter gehört ja 50% vom Haus und erbt ja 25% von meinen Vater und wir Kinder 25% durch 4.
das Haus hat ein Wert von 100000€
Das heißt meine Mutter gehört 75000€ und den Kinder jewels 6250€
Wir möchten aber alle unsere Mutter den Anteil schenken.
Wie verhalten sich die Notar kosten?
Muss dann jedes Kind die Kosten vom gesamt wert vom haus zahlen? Also 100000€
Oder fallen dann nur die Kosten von den 6250€ an.
Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Es gibt einen Erbauseinandersetzungsvertrag über den Nachlass des Vaters, also über 50.000€.

Wie sich Mutter und Kinder dann die Gebührenrechnung des Notars und des Grundbuchamtes teilen ist deren Sache.

Das ist übrigens günstiger als 4 einzelne Schenkungsverträge über 6.250€.

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#2
 Von 
Saylem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es gibt einen Erbauseinandersetzungsvertrag über den Nachlass des Vaters, also über 50.000€.

Wie sich Mutter und Kinder dann die Gebührenrechnung des Notars und des Grundbuchamtes teilen ist deren Sache.

Das ist übrigens günstiger als 4 einzelne Schenkungsverträge über 6.250€.


Kann man denn ca. Preise für beide Möglichkeiten geben.
Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Preise kann man sogar genau angeben, da sie gesetzlich festgelegt sind.

Geschäftswert 6.250€: 4x 284,29€ = 1.137,16€
Geschäftswert 50.000€: 1x 777,85€ = 777,85€

Die Beträge sind jeweils die Summe aus Notarkosten und Grundbuchkosten.

Das kann man aber auch gerne mit dem Notar besprechen.

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#4
 Von 
Saylem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Aber unterm Strich ist doch dann eine Schenkung besser außer das es teurer ist oder?
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Sollte der Erbfall nicht länger als zwei Jahre her sein und Ihre Mutter durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag als Alleineigentümerin eingetragen werden (ohne vorherige Grundbuchberichtigung) entstehen keine Grundbuchkosten.

Ich wüsste im Übrigen keinen Grund weshalb eine Schenkung besser sein sollte.
Ganz im Gegenteil: Eine Schenkung des Anteils an dem Grundstück ist ohne Erbauseinandersetzung gar nicht möglich, § 2033 Abs.2 BGB.

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#6
 Von 
Saylem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es darum das ein Bruder immer etwas unachtsam ist.
Ich meine er hat ab und an was mit Inkasso und Gerichtsvollzieher zu tun.
Und mir geht es darum das sie dann nicht das Haus pfänden oder so.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Ich meine er hat ab und an was mit Inkasso und Gerichtsvollzieher zu tun.
Und mir geht es darum das sie dann nicht das Haus pfänden oder so.


Und was willst Du damit sagen?

Auch in dieser Hinsicht ist es nicht relevant, ob man eine Schenkung oder einen Erbauseinandersetzungsvertrag macht.

Zitat:
Ganz im Gegenteil: Eine Schenkung des Anteils an dem Grundstück ist ohne Erbauseinandersetzung gar nicht möglich, § 2033 Abs.2 BGB.


Richtig, es kann nur der gesamte Erbteil geschenkt werden.

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