Hallo werte Forum-Teilnehmer,
ich habe in diesem Forum durch die Suchfunktion schon einige interessante Aspekte zu unserer Thematik gefunden, jedoch trotzdem noch einige Fragen. Hoffe, ihr könnt mir helfen.
Zunächst die wichtigen Fakten:
- vor fast zwei Jahren wurde das Haus / Grundstück von meinen Großeltern mittels Schenkung (beim Notar) auf meine Mutter übertragen
- Auf Wunsch des Großvaters soll es im Familieneigentum bleiben (nicht im Schenkungsvertrag eingetragen)
- Großeltern sind nach Schenkung in das Haus meiner Mutter/Eltern eingezogen, genießen dort Wohnrecht
- Im "Gegenzug" bin ich in das Haus der Großeltern (bzw.jetzt meiner Mutter) gezogen und konnte dort mietfrei wohnen
- Dort sind seit meinem Einzug einige Renovierungs- und Umbaumaßnahmen von mir durchgeführt und bezahlt worden
- Nun hat meine Mutter vor, das Haus ihrerseits durch eine Schenkung auf mich zu übertragen
Nun meine Fragen:
a) Kann die Schenkung von Großeltern über meine Mutter auf mich vom Finanzamt als Kettenschenkung, die lediglich zur Verringerung des Steueraufkommens gewählt wurde, eingeschätzt werden? Der Freibetrag Eltern-Kind wurd gerade unterschritten, Großeltern-Enkel würde jedoch einiges an Steuern für mich bedeuten...
b) Gibt es eine "Mindest-Haltedauer", nach der die Vermutung der "Kettenschenkung" nicht mehr angestellt werden kann?
c) Wie gesagt ist durch meine Einbringungen der Wert der Immobilie gestiegen. Werde ich nun durch höheren Wert und damit höhere Steuern dafür "bestraft" oder kann man das irgendwie abziehen?
Wäre prima, wenn mir jemand helfen kann.Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Michael K.
Schenkung - meine Großeltern -> meine Mutter -> ich (Gefahr "Kettenschenkung")?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu a) Da nunmehr 2 Jahre zwischen den beiden Schenkungen liegen und man auch glaubhaft machen kann, dass die Weiterschenung an Dich nicht von vorneherein geplant war gehe ich nicht davo aus, dass das Finanzamt eine Kettenschenkung zur Umgehung der Schenkungssteuer annimmt.
zu b) Einen festen Zeitraum gibt es nicht. Je länger der zeitraum, desto besser.
zu c) Es wird der Wert der Schenkung zum zeitpunkt der Übertragung zugrunde gelegt.
Hallo hh,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Punkte a) und b) sind ja für uns positiv.
Gibt es für Punkt c), d.h. die selbst erbrachte Wersteigerung nicht auch eine Lösung?
- z.B. dass man diese Wertsteigerung nicht angeben muss, weil sie nicht mit der Schenkung übergeben wird, sondern schon vorher mein Eigentum war/ist?
- z.B. dass meine das die Immobilie in der Höhe der Wertsteigerung bei mir "verschuldet" ist?
Ist das denkbar/umsetzbar?
Viele Grüße
Michael K.
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Hallo!
Habe noch eine Frage:
Wie wird der Wert des Hauses /
Grundstückes eigentlich ermittelt? Ich habe mal was von einem "Einheitswert" gehört. Was ist das? Wird bei Schenkung danach bewertet?
MfG
T. Scholz
Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird der Wert des Hauses nach dem Ertragswert berechnet.
Dieser Wert basiert auf den Mieteinnahmen. bei selbstgenutzten Häusern wird dazu die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.
Der Einheitswert ist noch wieder etwas anderes und ist vor allem für die Grundsteuer wichtig.
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