Schenkung mit Bedingungen möglich?

28. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Benny456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung mit Bedingungen möglich?

Frage: Wunsch der Schenker

Wenn die Schenkung eines Einfamilienhauses an ein Kind vollzogen ist und das Kind Jahre später verstirbt und die Immobilie nicht verkauft ist,  dann soll das Kind der verstorbenen und 3 weitere Enkelkinder ( nicht von der verstorbenen) die Immobilie erhalten. Gilt die Bedingung nur die ersten 10 Jahre, da Schenkung nach 10 Jahren frei ist. Würde nach 10 Jahren nur das eigene Kind die Immobilie steuerfrei erhalten, wenn es darin selbst 10 Jahre darin wohnt? Gehen die anderen Enkelkinder leer aus?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127436 Beiträge, 40805x hilfreich)

Zitat (von Benny456):
Gilt die Bedingung nur die ersten 10 Jahre, da Schenkung nach 10 Jahren frei ist.

Wann die Schenkung "frei" ist, da kommt es ganz darauf an, was die Vertragspartner da vereinbaren. Das kann auch "nie" sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von Benny456):
Wenn die Schenkung eines Einfamilienhauses an ein Kind vollzogen ist und das Kind Jahre später verstirbt und die Immobilie nicht verkauft ist, dann soll das Kind der verstorbenen und 3 weitere Enkelkinder ( nicht von der verstorbenen) die Immobilie erhalten.

Auf welcher Grundlage?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Benny456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Auf



Auf keiner Grundlage. Ist die G
Frage, ob man eine Schenkung so durchführen kann. Hab das Gefühl, das dieses Portal nur darauf abzieht, kostenpflichtige Leistung zu kaufen :-(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8374 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von Benny456):
Hab das Gefühl, das dieses Portal nur darauf abzieht, kostenpflichtige Leistung zu kaufen :-(

Hier erhält man kostenlose Antworten auf eindeutige Fragen eines Sachverhalts.

Der obige Beitrag ist allerdings ziemlich wirr. :wink:

-- Editiert von cruncc1 am 29.04.2022 17:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127436 Beiträge, 40805x hilfreich)

Zitat (von Benny456):
Auf keiner Grundlage.

Das ist schlecht. denn eine Grundlage braucht es ja immer ...



Zitat (von Benny456):
Frage, ob man eine Schenkung so durchführen kann.

Klar, wurde ja schon in #1 beantwortet


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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