Schenkung möglichst Steuergünstig

1. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bdk82742
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung möglichst Steuergünstig

Hallo, ich habe 2 Söhne und ein Haus mit Grundstück im Wert von ca. 800T.

Jetzt würde ich gerne grundsätzlichen meinen Söhnen schonmal etwas schenken. Hierzu sind die Freibeträge ja 400T. Mein einer Sohn hätte großes Interesse an dem Haus und darin einzuziehen. Jetzt Frage ich mach, wie man das steuerlich und rechtlich am besten macht.
A) vertraglich wies festgehalten dass ich zwar meinem einem Sohn Haus + Grundstück schenke er aber 400T an seinen Bruder zahlt. Leider müsste er hierzu einen Kredit aufnehmen
B) ich schenke beiden jeweils 400T am Haus und Grundstück sodass es beiden gehört und der eine lässt den anderen einfach da ein kostenlos wohnen?
C) ich schenke meinen einem Sohn 400T und damit 50% am Haus und Grundstück und lasse ihn dort kostenlos wohnen?

Irgendwie alles nicht ganz optimal und keine ob rechtlich in Ordnung. Habt ihr Ideen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111026 Beiträge, 38535x hilfreich)

Das wichtigste hat man vergessen zu schreiben: Wer ist denn gestorben und was hat er wem wann konkret vererbt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bdk82742
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es wäre eben frühzeitig vererbt als Schenkung sozusagen. Ich als Vater, meinen 2 Söhnen die ohnehin nach meinem Tod alles Erben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2888 Beiträge, 453x hilfreich)

Zitat (von Bdk82742):
Hallo, ich habe 2 Söhne und ein Haus mit Grundstück im Wert von ca. 800T.

Wohnen sie in diesem Haus? Wenn ja, wollen sie Wohnrecht oder Nießbrauch falls ein Teil vermietet ist.
Durch ein Wohnrecht reduziert sich die Schenkung schon mal erheblich. Und falls ein Sohn dort einzieht und das Thema Pflege auch eine Rolle spielen sollte nochmals.
Der andere Sohn würde dann weniger bekommen.
Lassen sie sich von einem Notar beraten, es gibt mehrere Varianten.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7408 Beiträge, 4347x hilfreich)

Der Fachmann hierfür ist zunächst der Steuerberater - der Notar setzt die Empfehlung dann entsprechend um.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111026 Beiträge, 38535x hilfreich)

Zitat (von Bdk82742):
Also es wäre eben frühzeitig vererbt

Vor dem erben kommt stets das sterben.
Ein "frühzeitig vererbt" gibt es also nicht.

Wenn man das Ziel hat eine Schenkung möglichst steuergünstig zu gestalten, wäre ein Steuerberater sinnvoll, denn es kommt auch auf die steuerliche Situation der Beteiligten an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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