Hallo,
folgende Frage interressiert mich:
Die Eltern von zwei Söhnen (mit denen sie bis Dato zusammen gewohnt haben) verkaufen ihr bisheriges Haus. Sie wollen aus dem Erlös den beiden Kindern den jeweils gleichen Geldbetrag schenken.
Sohn A will sich mit dem Geld selbst ein Haus kaufen und bekommt den Geldbetrag dafür auf sein Konto überwiesen.
Sohn B ist nicht so selbstständig und möchte wieder mit den Eltern zusammen ziehen. Die Eltern kaufen dafür ein Zweifamilienhaus. Sohn B soll dann dort das geschenkte Geld mit für den Ausbau und die Einrichtung der eigenen Wohnung verwenden. Die Eltern kümmern sich um den Kauf und die Sanierung und behalten daher das geschenkte Geld auf ihrem Konto und bezahlen daraus Rechnungen für das neue Haus.
Die gesamte Familie setzt dazu einen Schenkungsvertrag mit folgender Formulierung auf: "Die vorbezeichnete Zuwendung ist im Falle des Todes der Schenker nicht auszugleichen. Die Anwendung der §§ 2050 ff. BGB
wird hiermit ausgeschlossen. Ausdrücklich wird weiterhin klargestellt, dass keine Anrechnung nach § 2315 BGB
stattzufinden hat."
Könnte Sohn B nach dem Ableben der Eltern trotzdem behaupten, nie eine Schenkung erhalten zu haben? Das Geld ist ja nie auf sein Konto geflossen?
Danke
Schenkung muss Geld wirklich fliessen?
13. April 2017
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Frage vom 13. April 2017 | 15:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung muss Geld wirklich fliessen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. April 2017 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Könnte Sohn B nach dem Ableben der Eltern trotzdem behaupten, nie eine Schenkung erhalten zu haben?
Da Sohn B keine Schenkung erhalten hat, kann er das selbstverständlich behaupten.
Und jetzt?
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