Schenkung nach Berliner Testament

27. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pese65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung nach Berliner Testament

Ein Ehepaar macht eine Verfügung (hinterlegt beim Amtsgericht) nach Muster eines Berliner Testament. Beide sollen sich gegenseitig beerben, die Kinder erst nach dem Tod des verbliebenen Partners, jedoch einer von drei Söhnen soll nur den Pflichtanteil erben. Der Ehemann stirbt, die Frau erhält einen Erbschein. Alle drei Söhne lassen die Frist von 3 Jahren für die Beanspruchung des Pflichtteils (welcher Ihnen ja trotz Berliner Modell auch nach Tod des ersten Partners zustehen würde) verstreichen.
Kann die Ehefrau das Vermögen dennoch auf einen oder zwei der drei Söhne zu Lebzeiten übertragen?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das kommt auf die genaue Formulierung im Testament an.

Beide Möglichkeiten können je nach Formulierung zulässig sein.

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