Schenkung od. Erbe vor Ableben annehmen?

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
woman27
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkung od. Erbe vor Ableben annehmen?

Hallo,
ich bin soeben durch Zufall auf diese Homepage gestossen und finde die Einträge sehr interessant und habe Sie mir auch durchgelesen und habe eigentlich auch ein Problem.
Vielleicht wäre der eine oder andere so nett und könnte mich ein wenig aufklären.
Das Gespräch mit einem Notar werde ich sowieso führen, aber nur damit ich mich wenigstens zuvor auskenne....

Meine Eltern besitzen ein Zweifamilienhaus, in welchem mein jüngerer Bruder und ich wohnen (jeder hat eine kleine Wohnung mit ca. 50-60m2).
Eigentlich habe ich mir für 2004/2005 vorgenommen Umbau- bzw. Zubauarbeiten durchzuführen (würden ca. EUR 15.000,-- bis EUR 20.000,-- ausmachen), da mir die Wohnung langsam zu klein wird.

Jetzt haben meine Eltern gemeint es wäre besser, bevor ich mit den Umbauarbeiten beginne, das Haus mir zu überschreiben und ich soll meinem Bruder sein Erbteil ausbezahlen.

1. Frage: Was ist steuerlich die günstigste Variante - Haus verschenken, Haus vererben bzw. Haus mir verkaufen?

2. Frage: Wie rechnet sich der Erbteil meines Bruders? Das es, wenn die Eltern im Haus bleiben und lebenslanges Wohnrecht besitzen, wertmindernd ist, habe ich bereits gelesen.

3. Frage: Wenn ich jetzt das Haus mit Schulden übernehme, meinen Bruder ausbezahle und nun als Hausbesitzer dastehe und nun für das gesamte Haus neue Fenster, neue Türen, neue Heizung, Vollwärmeschutz bezahlen muß (in den nächsten ca. 10 Jahren, da Haus 20 Jahre alt) - käme mir ja der Neubau eines Hauses billiger......

Leider kenn ich mich nicht so gut aus und weiss überhaupt nicht was ich tun soll....??

Bitte um Ratschläge bzw. zahlreiche Antworten!!

Was gäbe es noch für Möglichkeiten??

Daniela

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zunächst einmal muss ich Deinen Eltern recht geben. Wenn Du soviel Geld in Umbau- und Renovierungsarbeiten steckst, solltest Du auch im Grundbuch abgesichert sein, ansonsten wäre das quasi ein Geschenk an Deine Eltern.

Eine Frage vorweg noch: 2-Familienhaus mit 3 Wohnungen, da gehen die Begriffe durcheinander. Eine Wohnung zählt dann als Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Die Wohnungsaufteilung wäre für die genaue Beurteilung wichtig.

Die 1. Frage kann man nicht pauschal beantworten. Das kommt sehr auf Eure individuellen Verhältnisse an.

a) Kauf:
Du erhälst Eigenheimzulage (1% vom Anteil, der auf Deine Wohnung entfällt, max 1250 EUR).
In dem Fall würdest Du die Wohnungen an Deine Eltern und Deinen Bruder vermieten. D.h. Du erzielst Einnahmen od. Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Zu den genauen steuerlichen Folgen solltest Du auch einen Steuerberater fragen, da ein Notar auf dem Gebiet nicht so bewandert ist.

b)Schenkung mit Übernahme der Hypothek und Auszahlung Deines Bruders:
Die Bemerkungen zum Kauf treffen auch zu, allerdings mit geringeren Werten. Du musst auch kein Darlehen aufnehmen und Zinsen zahlen. Deine Eltern würden keine Miete zahlen. Wie es mit Deinem Bruder aussieht, käme auf die Gesamtumstände an.

c) Erbe:
Deine Investitionen in das Haus gehören formal Deinen Eltern. Damit würde später die Hälfte an Deinen Bruder gehen, es sei denn, man schließt jetzt einen Erbvertrag, wo etwas anderes festgelegt wird.

Zur Frage 2:
Das Beste wäre eine Schätzung des Hauses durch einen Gutachter. Eine einvernehmliche Bewertung ist natürlich billiger.

Zur Frage 3:
Das wird in die Bewertung (2. Frage) eingehen. Natürlich kannst Du mit Deinem Bruder auch Mietzahlungen vereinbaren oder die Behandlung solcher Sachen anders einvernehmlich regeln.

Statt dem Wohnrecht für Deine Eltern könntest Du ihnen auch den Nießbrauch einräumen. Dann haben sie weiterhin das komplette Bestimmungsrecht über das Haus, müssen aber auch alle Kosten tragen.
Beim Wohnrecht für Deine Eltern, liegt z.B. das Recht, von Deinem Bruder Miete zu verlangen oder zu bestimmen, ob er überhaupt im Haus wohnen darf bei Dir. Bei Nießbrauch liegt dieses Recht bei Deinen Eltern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen