Schenkung ohne Einverständnis rückgängig machen?

16. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
bayerngirl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Schenkung ohne Einverständnis rückgängig machen?

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
vor 4 Jahren hat mir meine Oma ihr Haus überschrieben. Da ich noch eine Schwester habe, wurde damals vereinbahrt, daß ich sie ausbezahle. In monatlichen Raten, 3 Jahre 150€ monatlich und dann 300€ monatlich. Leider mußten bzw. haben wir in das Haus mehr gesteckt als erwartet und die monatliche Belastung von 300 € ist für uns nicht zu schaffen. Meine Schwester besteht aber auf das Geld und wir sind nur noch am Streiten deswegen. Sie droht mir jetzt mit Anwalt, da ich diesen Monat nur 100€ zahlen konnte. Sie läßt sich auf keinen Kompromiss ein. Meine Oma ist stinkesauer. Kann sie die Schenkung ohne Einverständnis meiner Schwester rückgängig machen und einen neuen Vertrag machen?
Vielen Dank schonmal im Voraus.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris 63
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Morgen,hätte hierzu erst mal ne Frage:Habt ihr das denn schriftlich vereinbart?Nach der Schenkung der Oma steht man meines Wissens noch lange nicht in der Zahlungspflicht.Ich hoffe auch dass Ihr das Haus VOR dem Umbau und der Schenkung schätzen habt lassen.Da sich das ganze nun zum Streit entwickelt wäre ein Testament in dem Du als Alleinerbe drinstehst von Vorteil.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bayerngirl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Chris63!
Ja, das wurde alles notariell festgelegt, ich bin auch als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Mein Schwager hat ja schon letztes Jahr mal gesagt: dann müßt ihr eben das Haus verkaufen, damit ihr uns ausbezahlen könnt! :zoff:
LG
bayerngirl

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Will ja nichts sagen - aber ein monatliche Belastung von 300,- € könnt ihr nicht tragen? Wie hättet ihr denn die Miete gezahlt?
Mit dem Haus im Hintergrund hätte euch die Bank sicherlich 200,- € geliehen.
Und auf wen ist die Oma sauer - auf dich oder auf deine Schwester? Wenn auf deine Schwester - dann hätte sie euch ja die 200,- fehlenden € leihen können.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bayerngirl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
Wir haben ja nicht nur die 300€ an meine Schwester. Das Haus ist über 30 Jahre alt, wir mußten sehr viel renovieren und zahlen an die Bank 500€ im Monat.
LG
bayerngirl

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.069 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen