Hallo,
mein Lebensgefährte soll von seinen Eltern eine Wohnung geschenkt bekommen. Dies soll in einem Testament als Schenkung eingetragen werden aber nicht im Grundbuch. Ist das überhaupt möglich? Ist es nicht so, dass der tatsächliche Besitzer der ist der im Grundbuch eingetragen ist.
Wie sieht es aus mit den anfallenden Kosten für die Immobilie (z.B. Reparaturaen, Darlehenrückzahlungen)?
Uns wurde gesagt, dass nichts an Kosten auf uns zukommt?
Ich bin etwas skeptisch!
Hat jemand mit so einer Konstellation erfahrungen gemacht?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Burgmeier
Schenkung ohne Grundbucheintrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ne Schenkung ins Testament eintragen??? Wer hat euch das denn erzählt?
Also entweder verschenke ich etwas oder ich vererbe etwas. Zusammen geht das gar nicht.
Wenn die Eltern wollen, dass der Lebensgefährte die Wohnung nach dem Tod der beiden bekommt, dann können sie ein Testament aufsetzen und dies entsprechend formulieren. Ein Notar kann hier helfen.
In diesem Fall ERBT er die Wohnung (keine Schenkung) im Todesfall. Erst als Erbe hat er für die Kosten aufzukommen, nicht früher.
Wollen die Eltern hingegen, dass er die Wohnung jetzt bekommt, dann können sie ihm die Wohnung schenken. Eine Schenkung wird durch notariellen Vertrag UND Eintragung im Grundbuch vollzogen.
Erst mit dem Grundbucheintrag geht das Eigentum über. Wer im Grundbuch steht ist also Eigentümer und hat auch die Kosten zu tragen.
Vielen Dank für die Antwort!
Ürsprünglich war ein Testament angedacht welches im Todesfall das Erben der Wohnung für den Sohn (meinen Lebensgefährten) festlegt.
Diese Art von "Schenkung" wie oben beschrieben wurde aber dann von dem Notar vorgeschlagen. Seiner Ansicht nach ist diese Variante günstiger für den Sohn.
Verstehe ich allerdings nicht, da der Wert der Wohnung nur gering ist und somit auch keine "Steuerkonflikte" entstehen würden.
So wie ich das sehe ist dies dann keine Schenkung obwohl mein Lebensgefährt diese Abmachung beim Notar unterschreiben soll.
Was könnte das denn sonst sein?
Grüß
Burgmeier
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Diese Art von "Schenkung" wie oben beschrieben wurde aber dann von dem Notar vorgeschlagen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Es kann aber sein, dass Ihr die Aussagen des Notars völlig falsch verstanden habt.
Darf ich raten, was der Notar vorgeschlagen hat?
Eine Übertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.
Anders ausgedrückt: Eine Schenkung mit sofortiger Grundbucheintragung. Die Schenkung wird aber auf das spätere Erbe angerechnet.
Hallo,
Die Aussage war im Grundbuch bleibt alles wie es derzeit ist.
Da wir die Wohnung aus finanziellen Gründen erst in 4 Jahren übernehmen wollen wurde von den Eltern nach einer andere Lösung gesucht. Verkaufen möchten sie nicht also schlug der Notar für diese 4 Jahre den Weg des Schenkens ohne Eintrag vor. Dieses Schriftstück soll dann als Zusatz dem bereits besehenden Berliner Testament beigelegt werden. Nach den 4 Jahren soll dann die "normale" Schenkung mit Grundbucheintragung passieren.
Die Eltern wollen das so machen aber wir sind da etwas skeptisch. Und so wie sich das hier darstellt auch mit Recht.
Kann denn eine Schenkung auch zurückgenommen werden?
MFG
Burgmeier
Es handelt sich nicht um eine "Schenkung ohne Eintrag", sondern um ein Schenkungsversprechen. Ein Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden und hat nicht direkt etwas mit dem Testament zu tun.
Eine Schenkung kann unter gewissen Umständen zurückgenommen werden.
1. Widerruf bei grobem Undank (§ 530 BGB
)
2. Rückforderung bei Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB
)
Ein Rückforderungsanspruch nach Punkt 2 geht auch an das Sozialamt über, wenn dieses Leistungen erbringen soll.
Ihr solltet in so einen Vertrag auf jeden Fall aufnehmen, wie mit den Investitionen verfahren werden soll, die ihr tätigt, bevor die tatsächliche Schenkung erfolgt.
-- Editiert von hh am 18.10.2004 10:27:32
Vielen Dank hh!
Das leuchtet jetzt ein.
Ist es sinnvoller, dass die Eltern für die 4 Jahre testamentarisch Festlegen dass im Todesfall die Wohnung an den Sohn geht. Und dann in 4 Jahren die tatsächliche Schenkung vollzogen wird.
Was sind denn die Vorteile eines Schenkungsversprechens zum Testament?
Schenkungsversprechen und Testament sind zwei verschiedene Dinge und haben nichts miteinander zu tun.
Wenn Ihr Euch einig seid, dass das Haus in 4 Jahren an Dich übertragen werden soll, dann ist das Schenkungsversprechen der richtige Weg.
Ein Testament deckt nur den Todesfall ab.
Ehrlich gesagt leuchtet mir nicht so richtig ein, warum die Schenkung erst in 4 Jahren erfolgen soll, wenn ihr bereits vorher in das Haus investieren wollt oder sollt. Eine sofortige Schenkung wäre da eher angebracht. Für Deine Eltern ändert sich durch das Herauszögern doch nicht wirklich etwas. Für Dich bringt das aber eine Rechtsunsicherheit bezüglich Deiner Investitionen, die vor dem Vollzug der Schenkungen vorgenommen werden.
Vielen Dank für die tollen und schnellen Auskünfte.
Nun habe ich allerdings noch eine Frage.
Wenn wir nun dieses Schenkungsversprechen beim Notar unterschreiben können wir dann in 4 Jahren sagen, dass wir die Immobilie doch nicht nehmen (z.B. aus finanziellen Gründen oder Umzug ins Ausland)?
Ist möchte mich nicht unbedingt "festnageln" lassen.
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