Schenkung rückgängig machen? Welche Möglichkeit gibt es, dass ich dieses Haus wieder los werde?

22. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
wonnl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Schenkung rückgängig machen? Welche Möglichkeit gibt es, dass ich dieses Haus wieder los werde?

Also hier nochmal ganz leserlich:

Meine Eltern haben mir als ich minderjährig war ihr Haus überschrieben. Das ganze lief über das Vormundschaftsgericht, bei dem ein Vormund für mich bestellt wurde. Im Grundbuch wurde eingetragen, das ich meinem Bruder, wenn er 18 ist die Hälfte des Hauses überschreibe. Ebenfalls erhielten meine Eltern unentgeltliches, lebenslangen Wohnrecht in diesem Haus. Ich wohne nicht mehr in diesem Haus.

Wie es jetzt aussieht, können meine Eltern sich das Haus aber nicht mehr leisten. Problem: da ich der Eigentümer bin, wird bei mir gepfändet etc...

Welche Möglichkeit gibt es, das ich dieses Haus wieder los werde? Kann man eine Schenkung rückgängig machen, indem ich die Schenkung anfechte? Kann ich von meinen Eltern verlangen auszuziehen, wenn sie sich das Haus nicht mehr leisten können?

Hoffe, dass jemand einen Tipp für mich hat. Dankeschön im Vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49359 Beiträge, 17361x hilfreich)

Unter gewissen Umständen kann der Schenker eine Schenkung rückgängig machen. Dass der Beschenkte die Schenkung rückgänigig machen kann, ist mir nicht bekannt.

Du könntest das Haus zurück schenken, aber ich nehme an, dass Deine Eltern es gar nicht geschenkt haben wollen.

Leider kannst Du von Deinen Eltern auch nicht verlangen, dass sie ausziehen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Haus zu verkaufen. Aufgrund des eingetragenen Wohnrechtes wirst Du aber nur einen preis erzielen, der weit unterhalb des erkehrswertes liegt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wonnl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort. Waere vielleicht noch eine Moeglichkeit, die Schenkung anzufechten? Schließlich wusste ich damals noch nicht die Folgen abzuschaetzen. Geht sowas?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49359 Beiträge, 17361x hilfreich)

Weil Du die Folgen nicht abschätzen konntest, wurde ja das Vormundschaftsgericht mit einbezogen.
Wie in Deinem Fall eine Anfechtung oder ein Widerruf gehen soll, ist mir nicht bekannt. Ich glaube auch nicht, dass das möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wonnl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Schade. Trotzdem vielen Dank. Kann wohl bloss auf den gesunden Menschenverstand meiner Eltern hoffen...

1x Hilfreiche Antwort

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