Schenkung rückgängig machen...

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
AnfraSch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkung rückgängig machen...

Ich erwünsche mir Antwort auf mein folgendes Problem:
Mir wurde vor über 10 Jahren von meiner Großmutter ihr Einfamilienhaus überschrieben. Sie hat darin das Niesbrauchrecht. Mittlerweile habe ich ein weiteres (von mir bewohntes) Haus und in diesem Zuge auf das Haus der Großmutter eine Grundschuld eintragen lassen.
Nun würde mich interessieren, ob die Großmutter die Schenkung rückgängig machen kann und wenn ja, wie würde das ablaufen? Ginge dies einseitig und was würde aus der Grundschuld geschehen.
Ich würde mich freuen, in diesem Punkt recht schnell Antwort zu erhalten. Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17365x hilfreich)

Du musst schon eine schwere Verfehlung gegen Deine Großmutter begehen, damit sie die Schenkung rückgängig machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17365x hilfreich)

Du musst schon eine schwere Verfehlung gegen Deine Großmutter begehen, damit sie die Schenkung rückgängig machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AnfraSch
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist eine schwere Verfehlung? Angenommen meine Oma wäre gekränkt, weil ich nicht genügend Zeit für sie hätte. Wäre das ein schwerwiegender Grund?
Und was geschähe dann mit der Grundschuld, die für das aktuell von mir bewohnte Haus eingetragen ist (auf das Haus der Oma)?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17365x hilfreich)

Was genau eine schwere Verfehlung ist, das is natürlich Auslegungssache. Das müsste aber mE schon mindestens in die Nähe einer Straftat kommen.

Nicht genügend Zeit zu haben ist aber weit von einer schweren Verfehlung entfernt.

1x Hilfreiche Antwort

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