Schenkung rückgängig machen

25. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
M. Ean
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Schenkung rückgängig machen

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Meine Mutter hat meine Schwester un mich jeweils zu 15 % an einem Mietshaus beteiligt.
70% Prozen gehören ihr noch bzw. sie hat noch den Nießbrauch.
Nun ist es so das sich meine Schwetser auf Grund ihres Lebenspartners, ein erfolgloser Anwalt, so zu ihrem negativen veränderdert hat, das meine Mutter diese Schennkung von 15 Prozent rückgängig machen möchte.

Weiss jemand ob das in deisem Kontext geht.
Meine Mutter und ich sind un dahingehend einig.
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2003 Beiträge, 1548x hilfreich)

Das ist im BGB geregelt:

§ 530
Widerruf der Schenkung


(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.


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Ob es sich in deinem Fall um 'groben Undank' handelt, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

-- Editiert joebeuel am 25.10.2012 13:03

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
so zu ihrem negativen veränderdert hat


genügt für sich alleine nicht für "groben Undank". Eine Schenkung bedeutet nicht, daß man gezwungen ist, sich lebenslang gegenüber dem Schenker wohlzuverhalten, wenn man keine Rückforderung riskieren möchte.

Vielmehr muß sich "grober Undank" schon konkret auf die Schenkungshandlung beziehen - also etwa "ich bin nett zu Omi, damit sie mir 100 Mille schenkt, und direkt danach stecke ich sie ins Heim und besuche sie nicht mehr".

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8495 Beiträge, 4630x hilfreich)

Wenn sich die Mutter kein entsprechendes Rückforderungsrecht vorbehalten hat, kann die Schenkung nicht "rückgängig" gemacht werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)


Hallo M. Ean,

wie bereits von anderen Beitragsschreibern korrekt dargelegt, kann man im Allgemeinen zum Thema "Widerruf einer Schenkung" folgendes sagen:

Widerruf der Schenkung

Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

Was eine "schwere Verfehlung" ist, ist sehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig. Die Verfehlung muss vorsätzlich sein und hinsichtlich der Schwere ein gewisses Maß haben. Sie muss sich objektiv gegen den Schenker/dessen Angehörige richten und subjektiv eine tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung darstellen. Es muss mithin moralisch vorwerfbar sein. Der grobe Undank gegenüber dem Schenker muss sich aus der schweren Verfehlung ergeben.

Sie sehen also, dass es sehr von den jeweiligen Umständen im Einzelfall abhängt.

Dieses Thema wurde hier auch bereits unter folgenden Links behandelt:

Eine Schenkung wieder zurück nehmen

Geld geschenkt bekommen

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