Schenkung rückgängig machen wegen groben Undanks

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
andreamustermann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung rückgängig machen wegen groben Undanks

Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage:
A schenkt B und C jeweils die Hälfte einer Immobilie. Der Vertrag wurde beim Notar unterschrieben, B und C sind wahrscheinlich inzwischen im Grundbuch eingetragen (müsste noch geprüft werden). B verhält sich nun grob undankbar und A überlegt, die Schenkung rückgängig zu machen, allerdings nicht nur die Schenkung an B, sondern auch die Schenkung an C. Ist das machbar? C hat sich ja nichts zu schulden kommen lassen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von andreamustermann):
B verhält sich nun grob undankbar..

Inwiefern hat sich B grob undankbar verhalten?

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#2
 Von 
andreamustermann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es darum, dass wenn B.s Verhalten als großer Undank gewertet wird und die Schenkung gegenüber B rückgängig gemacht wird, ob auch die Schenkung gegen C rückgängig gemacht werden kann.

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wissen Sie die Bedeutung von "groben Undank" im Zusammenhang mit der Rückholung einer Schenkung oder wird hier nur im Nebel gestochert?? Die Schenkung kann natürlich nur im Verhältnis zu dem Verursacher/groben Undanks widerrufen werden.

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#4
 Von 
andreamustermann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info!
Ja, ich habe mich um die Bedeutung von groben Umdank informiert - und weiß, dass wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen müssen.

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#5
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Meines Erachtens ist die überaus übersichtlicje Sachverhaltsschilderung nicht ausreichend, um die gestellte Frage seriös zu beantworten.

So ist unklar, in welchem Verhältnis die Personen zu einander stehen. Außerdem fehlt die Angabe, warum die Schenkungen erfolgten.

Es wäre zu prüfen, ob A gegen C Ansprüche aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hat.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32006 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von andreamustermann):
ob auch die Schenkung gegen C rückgängig gemacht werden kann.
Das dürfte die Entscheidung von A sein.
Ich halte das für möglich.

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#7
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von andreamustermann):
B verhält sich nun grob undankbar und A überlegt, die Schenkung rückgängig zu machen, allerdings nicht nur die Schenkung an B, sondern auch die Schenkung an C. Ist das machbar?


Das kommt auf die vertraglichen Abreden an. Es ist m.E. nicht ausgeschlossen, aber ohne entsprechende vertragliche Absprache eher unwahrscheinlich.

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