Schenkung - st die Frist schon abgelaufen oder erst bei der Scheidung 3-5 Jahre?

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sandora
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Schenkung - st die Frist schon abgelaufen oder erst bei der Scheidung 3-5 Jahre?

Hallo

Wie lange ist es möglich eine Schenkung zurückzufordern.
Mein Mann hat von seinen Eltern am Oktober 2002 von seinen Eltern Geld bekommen.Wenn hoffentlich dieses Jahr die Scheidung ist, kann ich dann auch noch von seinen Eltern verklagt werden. Oder ist die Frist schon abgelaufen oder erst bei der Scheidung 3-5 Jahre?

-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wieso solltest Du von seinen Eltern verklagt werden können?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sandora
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Weil wir uns scheiden lassen (hoffentlich nach 3,5 Jahren) und das Geld in ein Haus einfloss, das evtl. ich alleine übernehmen werden.
Natürlich bezahl ich ihn aus, aber vermutlich nicht so hoch wie die Schenkung.




-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann können seine Eltern Dich trotzdem nicht verklagen. Wegen was denn? Auf Rückzahlung der Schenkung? Die hast Du doch gar nicht bekommmen.

Mit Deinen Schwiegereltern hast Du doch gar kein Vertragsverhältnis.

Aber selbst ihren Sohn könnten die Eltern hier wohl kaum verklagen, wenn sie damals die Schenkung vorbehaltslos durchgeführt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sandora
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

in der Schenkung steht:
Widerruf in Folge von
- groben Undank u.ä. bzw.
- bei Eintritt wirtschaftlicher Notlage der Schenkenden.

Ist eine Scheidung "grober Undank"?
Meine Anwältin hat gemeint die Eltern können mich verklagen und die Schenkung zurückfordern.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dich können seine Eltern soieso nicht verklagen, da Du ja gar kein Vertragsverhältnis mit ihnen hast.

Die Schenkung rückfordern können sie allenfalls von ihrem Sohn.

Ein Weiterverkauf oder eine Scheidung stellt aber keinen groben Undank des Sohnes gegenüber seinen Eltern dar. Eine wirtschaftliche Notlage des Schenkenden liegt wohl auch nicht vor.

Die Eltern hätten sich hier ausdrücklich eine Rückforderung für den Fall der Scheidung/Trennung vorbehalten müssen, was durchaus zulässig gewesen wäre. Aber selbst dann hätten sie ihren Sohn verklagen müssen.

Da die Schenkung ja sowieso nicht in den Zugewinn eingeht, behält der Sohn das geschenkte Vermögen im Rahmen der Scheidung in vollem Umfang, so dass ich sowieso nicht verstehe, welche Probleme Deine Anwältin hier sieht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen