Hallo
Wie lange ist es möglich eine Schenkung zurückzufordern.
Mein Mann hat von seinen Eltern am Oktober 2002 von seinen Eltern Geld bekommen.Wenn hoffentlich dieses Jahr die Scheidung ist, kann ich dann auch noch von seinen Eltern verklagt werden. Oder ist die Frist schon abgelaufen oder erst bei der Scheidung 3-5 Jahre?
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Schenkung - st die Frist schon abgelaufen oder erst bei der Scheidung 3-5 Jahre?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wieso solltest Du von seinen Eltern verklagt werden können?
Weil wir uns scheiden lassen (hoffentlich nach 3,5 Jahren) und das Geld in ein Haus einfloss, das evtl. ich alleine übernehmen werden.
Natürlich bezahl ich ihn aus, aber vermutlich nicht so hoch wie die Schenkung.
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Dann können seine Eltern Dich trotzdem nicht verklagen. Wegen was denn? Auf Rückzahlung der Schenkung? Die hast Du doch gar nicht bekommmen.
Mit Deinen Schwiegereltern hast Du doch gar kein Vertragsverhältnis.
Aber selbst ihren Sohn könnten die Eltern hier wohl kaum verklagen, wenn sie damals die Schenkung vorbehaltslos durchgeführt haben.
Hallo
in der Schenkung steht:
Widerruf in Folge von
- groben Undank u.ä. bzw.
- bei Eintritt wirtschaftlicher Notlage der Schenkenden.
Ist eine Scheidung "grober Undank"?
Meine Anwältin hat gemeint die Eltern können mich verklagen und die Schenkung zurückfordern.
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Dich können seine Eltern soieso nicht verklagen, da Du ja gar kein Vertragsverhältnis mit ihnen hast.
Die Schenkung rückfordern können sie allenfalls von ihrem Sohn.
Ein Weiterverkauf oder eine Scheidung stellt aber keinen groben Undank des Sohnes gegenüber seinen Eltern dar. Eine wirtschaftliche Notlage des Schenkenden liegt wohl auch nicht vor.
Die Eltern hätten sich hier ausdrücklich eine Rückforderung für den Fall der Scheidung/Trennung vorbehalten müssen, was durchaus zulässig gewesen wäre. Aber selbst dann hätten sie ihren Sohn verklagen müssen.
Da die Schenkung ja sowieso nicht in den Zugewinn eingeht, behält der Sohn das geschenkte Vermögen im Rahmen der Scheidung in vollem Umfang, so dass ich sowieso nicht verstehe, welche Probleme Deine Anwältin hier sieht.
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