Guten Abend, ich brauche dringend Eure Hilfe!
Meine Großeltern haben 1967 ein Testament beim Notar verfaßt, welches im Falle des versterbens des Ehepartners, den überlebenden Partner als Alleinerben erklärt. Erst wenn dieser verstibt, geht das Erbe komplett an das einzige Kind (meine Mutter). Des weiteren ist im Testament festgehalten, dass wenn meine Mutter vor dem überlebenden Großelternteil stirbt, mein Bruder und ich zu gleichen Teilen Erben. Meine Großvater ist 1987 verstorben, also hat meine Großmutter alles geerbt. Meine Mutter ist 2005 verstorben und meine Großmutter erst vor 3 Wochen. Dementsprechend wären mein Bruder und ich die Erben.
Meine Großmutter hat seit Anfang 2008 Sozialhilfe bekommen und während des Leistungbezuges die Wohnung im November 2008 per Schenkung an meinen Bruder übertragen. Außer der Wohnung gibt es nicht zu erben. Ist diese Schenkung gültig? Kann ich meinen Pflichtteil an der Wohnung geltend machen?
Ich muß dazu sagen, dass mein Bruder und ich kein gutes Verhältnis zueinander haben und dass er bereits seit Jahren versucht mich wegen des Erbens auszuspielen bzw zu betrügen. Ist es ihm den nun wirklich gelungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Schenkung trotz Testament / Betrug?
7. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 7. August 2010 | 01:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung trotz Testament / Betrug?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. August 2010 | 10:46
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
Ist diese Schenkung gültig?
Sie ist jedenfalls nicht schon deswegen ungültig, weil die Oma zu dem Zeitpunkt Sozialhilfe bezog.
Ansonsten lies dich mal hier ein:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ass_erbrecht_39.htm
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/schenkung-anrechnung-erbfall.htm
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