Schenkung - übrige Geschwister wollen jetzt auch ihren Anteil...

22. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)
Schenkung - übrige Geschwister wollen jetzt auch ihren Anteil...

Hallo, Vater hat einem Kind ca. 5 Jahre vor seinem Tod ein größeres Geldgeschenk gemacht. Übrigen Geschwister hatten damals keinen guten Kontakt zum Vater. Vater hätte mit Sicherheit nicht gewollt, dass ich heute dieses Geschenk ausgleichen muss mit den Erben. Starb ganz unverhofft und konnte sein Testament nicht mehr verwirklichen, somit gesetzliche Erbfolge. Geschenk war damals nicht für mich allein, sondern insbesondere für meinen Sohn ( seinen Enkel). Geschwister haben davon erfahren, ÜW- Träger lag in den Unterlagen. Jetzt wollen sie auch davon "ihren" Anteil. Irgendwo habe ich gelesen, dass es auch rechtlich so gewollt ist. Habe ich gar keine Chance, zumal auch das Geld zwischenzeitlich verbraucht ist?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ob sie etwas davon bekommen hängt davon ab, wie groß der Rest des Erbes ist.

Ohne Testament haben alle einen Anspruch auf den gesetzlichen Anteil am Erbe. Dieser wird aus dem tatsächlich vorhandenen Nachlass ohne die Schenkung berechnet.

Der Pflichtanteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Bei der Berechnung des Pflichtanteils wird jedoch die Schenkung mit einbezogen.

Nur, wenn der so berechnete Pflichtanteil größer ist, als das gesetzliche Erbe, dann haben die Geschwister einen Pflichtteilergänzungsanspruch, also einen Anspruch auf einen Teil der Schenkung.

So ein Fall tritt rechnerisch dann auf, wenn der Erblasser vor seinem Tod mehr als die Hälfte seines Vermögens verschenkt hat.

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#2
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo hh, vielen Dank für die Antwort, hat mich doch ziemlich beruhigt. Komme leider erst jetzt dazu mich zu bedanken, Verona

0x Hilfreiche Antwort

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