Schenkung umgehen

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Paektech
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung umgehen

Guten Morgen in die Runde,

ich hätte da mal ein Anliegen:

Meine Mutter lebt noch und besitzt ein Haus.
Ich wohne mit ihr zusammen in diesem.
Desweiteren gibt es noch 2 Geschwister meinerseits.
Wenn ich nun das Haus geschenkt bekommen würde haben ja meine Geschwister ein Recht auf ihren Pflichtteil.

Frage: Kann man dies umgehen indem mir meine Mutter das Haus für einenn geringen Preis verkauft? (zB 1000,-€)

Vielen Dank für eine Antwort,

MfG PT


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 606x hilfreich)

Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst beim Ableben deiner Mutter, nicht schon bei der Schenkung. Der Anspruch deiner Geschwister reduziert sich mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist.
Hier ein paar Einzelheiten dazu: http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/2325-pflichtteilsergaenzungsanspruch-bei-schenkungen

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4274 Beiträge, 2426x hilfreich)

Ich schließe mich meinem Vorredner im Wesentliches an.
Die Geschwister haben bei der Schenkung keinen Anspruch, denn deine Mutter kann mit ihrem Eigentum machen, was sie will.
Stirbt sie innerhalb der nächsten zehn Jahre, so entsteht bei einer Schenkung unter Umständen (z.B. wenn sie gar nichts erben) ein Pflichtteilergänzungsanspruch deiner Geschwister.

Für den Pflichtteilergänzugsanspruch ist der Wert der Schenkung maßgeblich. Bei Schenkung wäre es der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung, bei Verkauf des Hauses eben dieser Wert minus den gezahlten Kaufpreis. Ihr "gewinnt" also nichts durch diesen Trick.

Noch was: Sollte deine Mutter das Haus verschenken, aber Nießbrauchsrecht behalten, so "verjährt" da auch nichts bezüglich der Ergänzungsansprüche. Wenn die wirtschaftliche Souveränität (oder wie immer man das auch genau benennen will) erst mit dem Tod deiner Mutter auf dich übergeht, gilt auch das erst als Schenkungszeitpunkt. Da kann sie es genausogut vererben.

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#3
 Von 
Paektech
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Jetzt weis ich bescheid.

Gruss PT


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