Hallo,
folgender Fall ist eingetretten:
Meine Uroma ist verstorben.Ihre Kinder haben alle das Erbe ausgeschlagen und meine Eltern und Tante etc haben es auch alle ausgeschlagen und somit bin ich der alleinige Erbe. Aber die Tochter (Großtante) meiner Uroma hat 2001 eine Schenkung im Wert von 270.000 DM bekommen. Die Schenkung liegt ja demnach keien 10 JAhre zurück. Ihr Sohn (Großonkel) hat das Inventar aus dem Haus verkauft obwohl er auch ausgeschlagen hat. so jetzt zu meinen fragen:
1) Kann ich die Schenkung irgendwie anfechten bzw einen Pflichtanteil bekommen und die 2 Frage ist die mit dem Inventar welches verkauft wurde, habe ich da eigentlich das alleinige recht drauf?
Hoffe mir kann jemand weiter helfen.
MfG
Christoph
Schenkung und Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Sie sollten zunächst mal dringend klären, wie hoch die Schulden der Ur-Oma sind. Denn es muss ja einen Grund geben, warum der Rest der Familie das Erbe ausgeschlagen hat.
Wenn Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben und dieser Anspruch höher ist, als die Schulden, dann könnte es sich lohnen, die Erbschaft anzunehmen. Zudem haben Sie dann auch einen Anspruch gegen denjenigen, der unberechtigterweise sich an dem Hausrat vergriffen hat. Der Erlös bzw. Schadensersatz steht natürlich Ihnen zu, sofern Sie das Erbe annehmen.
Trotzdem sollten innerhalb der 6 Wochen-frist klären, wie hoch die Schulden der Oma waren, denn nur so können Sie einschätzen, ob es nicht vielleicht besser wäre, wenn auch Sie das Erbe ausschlagen. Wenn das Erbe überschuldet war, müssen Sie dringend das Erbe ausschlagen.
Insgesamt kann man Ihnen nur helfen, wenn man die genauen Zahlen kennt. Es empfiehlt sich daher dringend ein Gang zum Anwalt.
Stimmt. Die Schulden belaufen sich wohl auf ca. 10.000 € !Ich weiß auch das das Mobilar etc einen guten Wert hatten, waren alles Antike Möbel. Vielen dank schonmal für die Info´s! Werde nächste woche zum Anwalt gehen udn schauen was der sagt.
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Wenn die Schulden tatsächlich nur 10.000 Euro betragen und die Schenkung an die Tochter ohne probleme nachweisbar (!) ist, dann könnte es sich lohnen, die Sache mal einem Anwalt zu übergeben.
Ist der Pflichtanteil dann 50% oder wie berechnet der sich können sie mir das evt auch noch erzählen?
Hat jemand, der nur durch Ausschlagung zum Erben geworden ist, überhaupt einen Pflichtteilsanspruch? Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist (§ 2310 BGB
).
Für eine Anfechtung der Schenkung hast Du keinerlei Anhaltspunkte genannt. Warum sollte die Schenkung denn anfechtbar sein?
Insofern kann ich nicht erkennen, welche Ansprüche gegen die Tochter der Verstorbenen geltend gemacht werden können und würde eine Ausschlagung empfehlen.
Wenn Du dennoch das Erben nicht ausschlagen möchtest, hättest Du Anspruch auf das Inventar, bzw. einen Schadenersatzanspruch gegen den Großonkel. Die Schulden müsstest Du aber auch übernehmen. Dazu gehören nicht nur die direkten Schulden der Uroma, sondern auch alle anderen Nachlassverbindlichkeiten, wie z.B. die Beerdigungskosten.
Oh, an 2310 habe ich nicht gedacht. Dann kommen natürlich keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht in Betracht. Ich bin davon ausgegangen,dass bei Erbausschlagungen der Urenkel pflichtteilsberechtigt ist.
Danke hh für den Hinweis.
--- editiert vom Admin
Richtig ist, wir sind hier in ein Laienforum, trotzdem ich sehe justice005 nicht als Laie, sondern ein sehr guter User.
Fehler, machen auch die beste Juristen.
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