Schenkung und Gegenschenkung

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Schenkung und Gegenschenkung


Hallo liebes Forum,

zugegeben der Titel klingt komisch, aber ich bitte um Rat in folgendem Fall.

Person A hat sich vor ca. 3 Jahren eine Ferienwohnung günstig gekauft. Der Wert selbiger ist heute ungefähr doppelt so hoch. Nun benötigt Person A Kapital für ein Projekt und möchte einen Weg finden, wie selbiges aus der Ferienwohnung generiert werden könnte. Der normale Weg wäre klar eine Beleihung oder Verkauf.

Idee ist es nun aber die Wohnung an Person B zu verschenken, welche die Tochter von Person A ist. Die Tochter würde quasi im Gegenzug (tatsächlich aber vorher) den ehemaligen Kaufpreis an Person A schenken und Person A später bei der Schenkung der Ferienwohnung lebenslanges Wohnrecht einräumen. Person B möchte die Wohnung nicht selbst nutzen.

Ausschlaggebender Grund dafür ist, dass Person A gegenüber Person B keinen Gewinn mit dem Verkauf der Wohnung erwirtschaften möchte. Ferner auch der Umstand, dass Person A die Wohnung wie gewohnt weiter nutzen kann und keinen Kredit aufnehmen muss. Bei einem gewöhnlichen (notariellen) Verkauf bestünde die Angst, dass Aufgrund der Preisdifferenz von Verkaufspreis und tatsächlichem Marktwert seitens der Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausgesprochen werden könnte.

Ist der angedachte Weg so durchführbar? Die Schenkungen sollen zeitlich versetzt stattfinden. Ist ähnlich wie "du schenkst mir etwas zu Weihnachten und ich dir im Gegenzug auch etwas" :-)

Vielen Dank für jeglichen Rat / Tipp.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Idee ist es nun aber die Wohnung an Person B zu verschenken, welche die Tochter von Person A ist. Die Tochter würde quasi im Gegenzug (tatsächlich aber vorher) den ehemaligen Kaufpreis an Person A schenken und Person A später bei der Schenkung der Ferienwohnung lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Dann wäre das eine gemischte Schenkung. Die Tochter zahlt den ehemaligen Kaufpreis an A; die Differenz zum heutigen Verkehrswert (abzüglich des Wohnrechts für A) wäre eine Schenkung.
Zitat:
Bei einem gewöhnlichen (notariellen) Verkauf bestünde die Angst, dass Aufgrund der Preisdifferenz von Verkaufspreis und tatsächlichem Marktwert seitens der Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausgesprochen werden könnte.

Diese Angst ist unbegründet.
Zitat:
Ist der angedachte Weg so durchführbar?

Das macht keinen Sinn. Die Schenkung Tochter an Vater macht keinen Sinn, da der Vater nur einen geringen Freibetrag hat und die Schenkung versteuern müsste.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank! Was fällt bei so einer gemischten Schenkung ungefähr an Kosten an?

Kaufpreis war seinerzeit 35.000,-- Euro. Wert heute ungefähr 75.000,-- Euro - so jedenfalls wurden zwei baugleiche Wohnungen jüngst verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

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