Schenkung und Immobilienübertragung im Pflegefall

14. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
DerPeter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung und Immobilienübertragung im Pflegefall

Hallo,
ich möchte hier mit einem etwas umfangreichen Problem an Euch herantreten.
Mein Schwiegervater (A) (einziger Verwandter) wohnt ca. 700km. entfernt von seiner Mutter (B). Da sie nun zunehmend an Demenz leidet hat er sich um einen Pflegeplatz in seiner Nähe gekümmert. (Alles in allem schon seit ca. 1 Jahr) Das Pflegeheim wird im Oktober fertiggestellt und wird dann auf solche Fälle spezialisiert sein.
Bis jetzt hatte sich eine häusliche Pflegerin um B gekümmert und ist dafür auch immer bezahlt worden.
B besitzt ein Haus mit Grundstück. Dieses wurde vor ca. 2 Monaten auf A notariell umgeschrieben. Zusätzlich schenkte B A ein Sparbuch, auf welches sie immer schon für Ihren Sohn sparte.
A wollte in naher Zukunft dann das Haus verkaufen um damit die Pflege zu finanzieren.
Als A nun für zwei Wochen im Urlaub war, erhielt er aus heiterem Himmel einen Brief vom Gericht, in dem eine Pflegerin von amtswegen für B eingesetzt wurde. Auch die Bankvollmacht zur Abwicklung Ihrer Bankgeschäfte wurde annuliert.
A wandt sich an die eingesetzte Pflegerin und ihm wurde mitgeteilt, dass er auch noch das geschenkte Sparbuch bzw. das darauf angesparte Guthaben zurückzahlen müsse. Auch die Übereignung des Hauses würde rückgängig gemacht. Der Platz in dem o.g. Pflegeheim wurde storniert.
Und das alles während A nicht erreichbar war.
Es stellte sich inzwischen heraus, das die ursprüngliche Pflegerin A angeschwärzt hatte und behauptete er würde es nur auf das Geld und Haus seiner Mutter absehen.
Nun meine Fragen:
Ist es möglich, dass solche richterlichen Beschlüsse vor Anhörung von A erfolgen können?
Kann man gegen soetwas vorgehen und es evtl. wieder rückgängig machen?
Welche Chancen hat mein Schwiegervater seine Mutter zu sich ins Heim zu holen, um sich verstärkt um sie kümmern zu können.
Was kann man gegen die verleumderischen Behauptungen der ursprünglichen Pflegerin machen?

Ich weiß, dass sind sehr viele Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke
DerPeter

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen