Schenkung und Miete

20. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jenny F
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung und Miete

Hallo,

meine Eltern haben gestern meiner Schwester und mir das Haus "geschenkt".
Meine Eltern haben lebenslanges Nutznießerrecht.

Momentan leben wir, meine Schwester und ich, zur Miete in diesem Haus.

Nun möchten meine Eltern, dass wir keine Miete mehr zahlen.

Ist das möglich? Oder bestehen die Mietverhältnisse weiter?

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Jenny

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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Mietverhältnisse bestehen erst einmal weiter.

Da Deine Eltern jedoch die Vermieter sind, können sie natürlich jederzeit auf die Miete verzichten. Der Mietvertrag kann also problemlos in einen Vertrag zur unentgeltlichen Überlassung umgewandelt werden, wenn Mieter und Vermieter einverstanden sind.

Das Vermietungsrecht hat übrigens der Nießbraucher und nicht der Eigentümer. Das Recht zur Vermietung ist daher bei Deinen Eltern geblieben.

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#2
 Von 
Jenny F
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein Verzicht auf die Miete so ohne weiteres möglich?

Bereits vor der Schenkung wollte unsere Eltern uns die Wohnung unentgeltlich überlassen, da hat aber das Finanzamt nicht mitgespielt. Wir mussten Miete zahlen und meine Eltern diese versteuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Die Höhe der (Mindest-)Miete wurde ebenfalls von dem Finanzamt vorgegeben.

Ist das jetzt, so hoffen wir, anders?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

-- Editiert von Jenny F am 20.12.2006 19:39:52

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Bereits vor der Schenkung wollte unsere Eltern uns die Wohnung unentgeltlich überlassen, da hat aber das Finanzamt nicht mitgespielt.

Wie meinst Du das?

Das Finanzamt darf weder in die Vertragsgesaltung eingreifen, noch eine Mindestmiete festlegen.

Bei einer unentgletlichen Überlassung können aber die Kosten für das Haus steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Vertrag kann jederzeit kann also jederzeit geändert werden. Das Finanzamt kann das nicht verbieten, sondern nur entscheiden, welche steuerlichen Konsequenzen das hat.

Die Rechtslage war schon immer so, daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, wo das Problem tatsächlich gelegen hat.

Und seit wann müssen auf die Miete Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden?

Die Antwort bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ist denn die Schenkung vor einem Notar gemacht worden? Da hättet ihr den sofort fragen können.
Es handelt sich sicherlich bei deinen Eltern um Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Haben die denn noch mehr Vermögen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jenny F
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Früher haben in den beiden Wohnung Mieter gewohnt und daher wurde das Haus als Drei-Familienhaus eingetragen, die Miete versteuert und auch Reperaturen abgesetzt.

Als wir dann eingezogen sind, haben meine Eltern die Miete gemindert und am Ende des Jahres kam dann dad Finanzamt und hat von meinen Eltern eine Nachzahlung gefordert.
Danach mussten wir 75 % der alten Miete zahlen.

Denke mal, dass meine Eltern die Miete als Einkommen anrechnen müssen (und auch daher SV-Beiträge zahlen müssen), da sie selbstständig sind.

Die Schenkung wurde von einem Notar durchgeführt. Zuvor haben wir uns von unserem Steuerberater beraten lassen.
Als wir hinterher unseren Steuerberater bzw. die Gehilfen über die Schenkung informiert haben, meinte diese, dass jetzt alles so bleibt wie vorher und wir Töchter weiter Miete zahlen müssen.

Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt? Für mich sind das leider alles bömische Dörfer ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn man die Wohnung unentgeltlich überlässt, dann erkennt das Finanzamt keine Ausgaben im Zusammenhang mit der Wohnung mehr an. Das ist aber kein Verbot einer unentgeltlichen Überlassung.

Ebenso gibt es keine Mindestmiete. Wenn man aber freiwillig weniger als 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete nimmt, dann erkennt das Finanzamt die Kosten für die Wohnung auch nur anteilig an. Das heißt aber nicht, dass es verboten ist, eine Wohnung für z.B. nur 30% der ortsüblichen Vergleichmiete zu vermieten.

Selbständige zahlen gar keine SV-Beiträge. Daher verstehe ich diese Angabe immer noch nicht.

Als wir hinterher unseren Steuerberater bzw. die Gehilfen über die Schenkung informiert haben, meinte diese, dass jetzt alles so bleibt wie vorher und wir Töchter weiter Miete zahlen müssen.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine Miete zu nehmen. Auch das Finanzamt kann Euch dazu nicht verpflichten. Eventuell hat aber der Verzicht auf die Mieteinnahmen negative steuerliche Auswirkungen für Deine Eltern. Der Steuerberater kann sicher ausrechnen, welche genauen Auswirkungen der Verzicht auf die Miete hat.

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