Schenkung und Mutter die Sozialhilfe bekommt

22. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
sunnydanni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung und Mutter die Sozialhilfe bekommt

Ich habe eine Frage bezüglich einer Schenkung.
Ich soll ein Mehrfamilienhaus mit vermieteten Wohnungen per Schenkung bekommen. Meine Mutter bekommt aber Sozialhilfe.
Ich müsste dann warscheinlich für sie aufkommen denke ich. Wie kann ich mich dann verhalten damit ich nicht für sie aufkommen müsste? Es wäre schön wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wie kann ich mich dann verhalten damit ich nicht für sie aufkommen müsste?

Die Schenkung ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunnydanni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich möchte das Haus mit dem Grundstück aber haben. Gibt es da keine andere Möglichkeit? Die Schenkung wurde ja nur gemacht damit ich weniger Kosten habe, da ich sonst Erbschaftssteuer zahlen müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:

____________________________________________

Die Schenkung wurde ja nur gemacht damit ich weniger Kosten habe, da ich sonst Erbschaftssteuer zahlen müsste
____________________________________________

Frage: wieso Erbschaftssteuer zahlen müsste?

So bezahlst Du Schenkungssteuer. Das sind die gleichen Steuersätze, die gleichen Steuerklassen und die gleichen Freibeträge.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Moralischen Zeigefinger heb: die anderen Steuerzahler sollen also den Unterhalt deiner Mutter zahlen und du bekommst gleichzeitig einen wertvollen Gegenstand und möchtest dann auch noch von uns Tipps, wie du Steuern sparst? :kotz:

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#5
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

@ sika
Du hast mit Deiner Bemerkung sicher nicht ganz unrecht - dazu wollte ich gar nichts sagen.
Aber mir ist nicht klar was steuerlich der Vorteil sein soll, jetzt eine Schenkung zu machen um später keine Erbschaftssteuer bezahlen zu müssen.
Ich sagte ja, Steuersätze, Freibeträge, Bemessungsgrundlagen, Steuerklassen sind ja identisch. Selbst wenn man es mit einem Nießbrauch ausstattet ist diese Steuer ja auch nur gestundet.

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Abgesehen davon sehe ich auch kaum Ansätze dafür, für die sozialhilfeberechtigte Mutter weiterhin nicht aufkommen zu müssen.
Vater STaat wird das über kurz oder lang ohnhin mitkriegen.....

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