Schenkung und Nießbrauch

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520296-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung und Nießbrauch

Habe folgende Frage.
Vor 30 Jahren haben meine Frau und ich bei meinen Eltern auf das Einfamilienhaus aufgestockt. Aus dem einen Haus wurden dann quasi 2 Eigentumswohnungen daraus gemacht. Den Neubau habe ich allein aus eigenen Mitteln bezahlt.

Da ich das den Grundstücksteil quasi als Vorerbe geschenkt bekommen habe, bekam damals die Wohnung von 150 qm meiner Eltern, mein älterer Bruder alleinig, incl. Nießbrauchsrecht meiner Eltern.

Im Erbfall muss er mich mit 80 000 DM auszahlen, so wurde das notariell damals vereinbart.

Heute ist der Erbfall noch nicht eingetreten, aber meine Frage betrifft die spätere Auszahlung. 80000 DM sind heute 40000 Euro. Die Wohnung ist aber mittlerweile bei den jetztigen Immobilienpreise ca. 300000 Euro wert.

Habe ich die Möglichkeit jetzt noch eine Nachbesserung zu fordern? Ich fühle mich leider mit 40000 Euro später sehr benachteiligt und finde es auch nicht gerecht. Auch unter dem Gesichtspunkt, mein Bruder wohnt 400 km weit weg und wird keine Hilfe für meine Eltern bezüglich häusliche Pflege und Unterstützung im täglichen Alltag sein.

Das Verhältnis ist jetzt schon sehr angespannt mit ihm und er sagt mir jetzt schon, das wir später nicht mehr dort in Frieden leben werden können, er wird mir das Leben so schwer wie möglich machen.

Wie seht ihr das?

-- Editiert von go520296-5 am 19.07.2019 14:43

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Aber der ganze Wert der Immobilie ist doch gestiegen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Aus dem einen Haus wurden dann quasi 2 Eigentumswohnungen daraus gemacht.

Was heißt "quasi"? Das heißt das Haus wurde in Eigentumswohnungen umgewandelt (notarielle Teilungserklärung, Aufteilungsplan)? Somit bis du Eigentümer deiner Wohnung und dein Bruder ist Eigentümer der anderen Wohnung?
Zitat:
Habe ich die Möglichkeit jetzt noch eine Nachbesserung zu fordern?

Nein. Es gilt, was in diesem Vertrag vereinbart wurde. Du hast doch ebenfalls eine Wohnung erhalten oder?
Zitat:
Ich fühle mich leider mit 40000 Euro später sehr benachteiligt und finde es auch nicht gerecht.

Wenn die Wohnung an den Bruder überschrieben wurde, zählt diese nicht mehr zum Nachlass deiner Eltern. Ggf. stehen dir Pflichtteilsergänzungsansrüche zu.
Zitat:
Auch unter dem Gesichtspunkt, mein Bruder wohnt 400 km weit weg und wird keine Hilfe für meine Eltern bezüglich häusliche Pflege und Unterstützung im täglichen Alltag sein.

Das hat nichts mit der Immobilie zu tun.
Zitat:
Wie seht ihr das?

Abwarten und Tee trinken ;)

-- Editiert von cruncc1 am 19.07.2019 19:59

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen