Schenkung und Pflichtteilsanspruch

13. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)
Schenkung und Pflichtteilsanspruch

Ist es ausreichend , dass mein Vater vor seiner 2. Hochzeit nur in einem handgeschriebenen Testament eine Schenkung an mich festlegt, so dass seine zukünftige Frau später (wenn mein Vater nicht mehr leben sollte) diesbezüglich keinen Plichtteilergänzungsanspruch mir gegenüber geltend machen kann?

Was muß dabei berücksichtigt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48970 Beiträge, 17242x hilfreich)

Was meinst Du mit "Schenkung in einem handschriftlichen Testament"?

In einem Testament wird ein Erbe oder ein Vermächtnis festgelegt. Wie das mit der Schenkung gemeint ist, verstehe ich daher nicht ganz.

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Damit eine Schenkung nicht mehr dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, müssen 10 Jahre vergangen sein, seit der Schenkung. Dabei muss die Schenkung aber vollzogen sein. Ein Schenkungsversprechen reicht dafür nicht - davon abgesehen müsste ein Schenkungsversprechen notariell beglaubigt sein.

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#3
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)

Also mein Vater wollte mir erst ein Erbanteil schenken und sich dabei das Nießbrauchsrecht einräumen. Seine zukünftige Frau sollte den Nießbrauch später übernehmen um so finanziell abgesichert zu sein. Ich werde dafür demnächst schon ins Grundbuch eingetragen. So kann das Erbe meines Vaters nicht an die drei Söhne der neuen Frau weiter vererbt werden. Ist dieser Vorhaben so richtig und durchzuführen?

Also, wenn die Schenkung unnmittelbar nach der Hochzeit notariell festgehalten wird, so hat die neue Frau meines Vater nur bis zum Jahr 2014 (10 Jahre nach der Schenkung) ein Anspruch auf den Pflichtteilsausgleich, richtig?

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