Schenkung und Pflichtteilsergänzungsanspruch

7. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fortuna95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkung und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hallo liebe Forenteilnehmer,

folgender Fall:
Meine Frau hat vor 2 Jahren mehrere Immobilien überschrieben bekommen (Wert ca. 350.000 €). Für eine Wohnung (Wert ca. 100.000 €) wurde ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht notariell aufgenommen. Weiterhin verfügen ihre Eltern über ein Barvermögen i.H.v. 50.000 €. Meine Frau hat noch einen behinderten Bruder, der in einer Behinderteneinrichtung lebt. Ihre Eltern möchten kein Behindertentestament oder normales Testament machen.
Wie stellt sich das Erbe dar, wenn ein Elternteil innerhalb der 10-Jahresfrist stirbt (was hoffentlicht nicht passsieren wird)?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!

Gruß

Stefan

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zunächst einmal stellt sich die Frage, welchem Elternteil die Immobilien gehört haben. Bei den folgenden Antworten gehe ich davon aus, dass die Immobilien beiden Elternteilen zu 50/50 gehört haben. Gleiches nehme ich für das Barvermögen an.

Außerdem habe ich die Frage so verstanden, dass es eine Immobilie mit Nießbrauchrecht im Wert von 100.000€ gibt und weitere Immobilien ohne Nießbrauch recht im Wert von 250.000€.

Außerdem gehe ich davon aus, dass es kein Testament gibt und dasss die Eltern in Zugewinngemeinschaft leben. Unter diesen Umständen gilt folgendes:
Bei der Immobilie mit Nießbrauchrecht gilt die Schenklung als nicht endgültig vollzogen, d.h. die 10-Jahresfrist läuft nicht.

Wenn der erste Elternteil z.B. 4 Jahre nach der Schenkung stirbt, dann erbt der Überlebende 50% und die Kinder je 25% von dessen Vermögen. Zu verteilen sind dann also 25.000€. Das behinderte Kind erbt somit 6.250€. Zu prüfen wäre, ob das mindestens dem Pflichtteil entspricht. Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils wären dann:

0,6*125.000+50.000+25.000=150.000
1/8 von 150.000 sind 18.750€

Der behinderte Bruder hat daher einen Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 12.500€.

Das Barvermögen des überlebenden Ehegatten erhöht sich auf 37.500€ durch die Erbschaft vom verstorbenen Ehegatten.

Nehmen wir an, der andere Ehegatte verstirbt dann 8 Jahre nach der Schenkung. Dann erben die Kinder je 50% von dessen Vermögen. Zu verteilen sind dann also 37.500€. Das behinderte Kind erbt somit 18.750€. Zu prüfen wäre auch hier, ob das mindestens dem Pflichtteil entspricht. Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils wären dann:

0,2*125.000+50.000+37.500=112.500
1/4 von 112500 sind 28.125€

Der behinderte Bruder hat daher beim Tod des zweiten Elternteils einen Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 9.375€.

Mit welcher Summe die mit Nießbrauch belastete Immobilie in die Berechnung eingeht, ist in der Realität relativ kompliziert zu ermitteln. Ich habe zur Vereinfachung der Rechnung angenommen, dass der Wert dieser Immobilie zugrunde gelegt wird.



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-- Editiert hh am 07.03.2014 09:47

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fortuna95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die detaillierte und sehr informative Antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

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