Schenkung und Sozialamt

8. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
MR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung und Sozialamt

Angenommen Oma und Opa hätten den Enkelkindern (2) vor 10 Jahren, jeweils ca. 20.000 DM, zur Geburt des zweiten Kindes geschenkt . Bei der feierlichen Überreichung (Schriftstück ohne Notar) hätten sie vereinbart, es auf einem Ihrer Konten zu lassen, weil es für Studium und oder weitere Anschaffungen gedacht wäre.

Heute wären die Großeltern Rentner ( Rente z.B. ca. 230 EUR/Person) und bekämen einen Zuschuß zur Miete von 350 EUR.

Wenn jetzt das Wohngeldamt die Kontenprüfen würde, wäre die
Frage: Könnte es passieren, dass das Geld für die Enkelkinder, für das Wohngeld angerechnet würde und die Schenkung nichtig wäre.

Vielen Dank
M.R.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo,
soviel ich weiss, wird bei Wohngeldanträgen, NICHT nach ander Konten gefragt. Beim Bezug von Sozialhilfe sieht es anders aus, da muss sämtliches Vermögen angegeben werden.
Gruß

caschmi

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