Angenommen Oma und Opa hätten den Enkelkindern (2) vor 10 Jahren, jeweils ca. 20.000 DM, zur Geburt des zweiten Kindes geschenkt . Bei der feierlichen Überreichung (Schriftstück ohne Notar) hätten sie vereinbart, es auf einem Ihrer Konten zu lassen, weil es für Studium und oder weitere Anschaffungen gedacht wäre.
Heute wären die Großeltern Rentner ( Rente z.B. ca. 230 EUR/Person) und bekämen einen Zuschuß zur Miete von 350 EUR.
Wenn jetzt das Wohngeldamt die Kontenprüfen würde, wäre die
Frage: Könnte es passieren, dass das Geld für die Enkelkinder, für das Wohngeld angerechnet würde und die Schenkung nichtig wäre.
Vielen Dank
M.R.
Schenkung und Sozialamt
8. November 2002
Thema abonnieren
Frage vom 8. November 2002 | 13:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung und Sozialamt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. November 2002 | 10:39
Von
Status: Schüler (270 Beiträge, 130x hilfreich)
Hallo,
soviel ich weiss, wird bei Wohngeldanträgen, NICHT nach ander Konten gefragt. Beim Bezug von Sozialhilfe sieht es anders aus, da muss sämtliches Vermögen angegeben werden.
Gruß
caschmi
Und jetzt?
Schon
267.724
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten