Schenkung verkaufen

20. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Murmel777
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung verkaufen

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen. Es ist schon sehr dringend.

Also: Mein Mann hat EINEN Bruder. Der Bruder hat von den Eltern eine Eigentumswohnung GESCHENKT bekommen. Das Darlehn wurde und wird immer noch von den Eltern bezahlt.

1. Können die Eltern ohne Zustimmung meines Mannes die Wohnung einfach verschenken? Notar?
2. Kann der Bruder die Wohnung jetzt verkaufen?
3. Wenn er sie verkauft, was ist mit dem Erlös? Theoretisch kann er sich den Erlös doch einstecken und die Eltern auf dem Darlehn sitzen lassen????

Kann mir hier jemand ansatzweise etwas zu sagen?

Gruss und Kuss und Frohe Ostern

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Das stimmt so nur halb, weil Ihr Mann von seinem bruder den Pflichteilsergänzungsanspruch hat.

Wenn er sie verkauft, was ist mit dem Erlös? Theoretisch kann er sich den Erlös doch einstecken und die Eltern auf dem Darlehn sitzen lassen???

Das ist auch merkwürdig, da das Darlehen durch eine grundschuld dinglich gesichert ist und diese Sicherung in (ich glaube in Abteilung 3) im Grundbuch vermerkt ist.

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

dies jedoch nur, wenn der Erbfall innerhalb der nächsten 10 Jahre eintreten würde bzw. ggf. hinsichtlich der innerhalb der letzten 10 Jahre noch geleisteten Zahlungen der Eltern und den Ehemann maximal die Hälfte des gesetzlichen Erteils hinterlassen wurde.

Das habe ich unterstellt.

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#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 609x hilfreich)

1. Können die Eltern ohne Zustimmung meines Mannes die Wohnung einfach verschenken? Notar?

Ja, das können die Eltern. Bei Schenkung von Immobilien geht das nur mit Notar.

2. Kann der Bruder die Wohnung jetzt verkaufen?

Das kommt darauf an, was in dem notariellen Übergabevertrag vereinbart wird. Ein Verkauf kann in dem Übergabevertrag an die Zustimmung der Überegeber gebunden werden.Im Übrigen wird häufig ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht der Übergeber vereieinbart, das erschwert den Verkauf ungemein.

Das Darlehn wurde und wird immer noch von den Eltern bezahlt.

Seltsam.Der Notar muss beim Übergabevertrag beide Seiten beraten.Eine so unausgewogene Regelung erscheint dubios. Und: warum machen das die Eltern?

In bezug auf den Pflichtteislergänzungsanspruch verweise ich darauf, dass hier Änderungen bevorstehen.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1186x hilfreich)

Na, warum machen das Eltern wohl...;) Den einen haben sie lieber als den anderen...?

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2918x hilfreich)

Auf wen läuft denn jetzt namentlich das Darlehen? Immer noch auf die Eltern oder jetzt auf den Bruder? Auch bei einer Schenkung muss die Bank, wenn sie eine Grundschuld eingetragen hat, zustimmen (sonst würde ja schnell mal jeder die Sicherheit weggeben, wenn er finanzielle Probleme befürchtet.

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 832x hilfreich)

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