Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Es ist schon sehr dringend.
Also: Mein Mann hat EINEN Bruder. Der Bruder hat von den Eltern eine Eigentumswohnung GESCHENKT bekommen. Das Darlehn wurde und wird immer noch von den Eltern bezahlt.
1. Können die Eltern ohne Zustimmung meines Mannes die Wohnung einfach verschenken? Notar?
2. Kann der Bruder die Wohnung jetzt verkaufen?
3. Wenn er sie verkauft, was ist mit dem Erlös? Theoretisch kann er sich den Erlös doch einstecken und die Eltern auf dem Darlehn sitzen lassen????
Kann mir hier jemand ansatzweise etwas zu sagen?
Gruss und Kuss und Frohe Ostern
Schenkung verkaufen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



--- editiert vom Admin
Das stimmt so nur halb, weil Ihr Mann von seinem bruder den Pflichteilsergänzungsanspruch hat.
Wenn er sie verkauft, was ist mit dem Erlös? Theoretisch kann er sich den Erlös doch einstecken und die Eltern auf dem Darlehn sitzen lassen???
Das ist auch merkwürdig, da das Darlehen durch eine grundschuld dinglich gesichert ist und diese Sicherung in (ich glaube in Abteilung 3) im Grundbuch vermerkt ist.
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--- editiert vom Admin
dies jedoch nur, wenn der Erbfall innerhalb der nächsten 10 Jahre eintreten würde bzw. ggf. hinsichtlich der innerhalb der letzten 10 Jahre noch geleisteten Zahlungen der Eltern und den Ehemann maximal die Hälfte des gesetzlichen Erteils hinterlassen wurde.
Das habe ich unterstellt.
1. Können die Eltern ohne Zustimmung meines Mannes die Wohnung einfach verschenken? Notar?
Ja, das können die Eltern. Bei Schenkung von Immobilien geht das nur mit Notar.
2. Kann der Bruder die Wohnung jetzt verkaufen?
Das kommt darauf an, was in dem notariellen Übergabevertrag vereinbart wird. Ein Verkauf kann in dem Übergabevertrag an die Zustimmung der Überegeber gebunden werden.Im Übrigen wird häufig ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht der Übergeber vereieinbart, das erschwert den Verkauf ungemein.
Das Darlehn wurde und wird immer noch von den Eltern bezahlt.
Seltsam.Der Notar muss beim Übergabevertrag beide Seiten beraten.Eine so unausgewogene Regelung erscheint dubios. Und: warum machen das die Eltern?
In bezug auf den Pflichtteislergänzungsanspruch verweise ich darauf, dass hier Änderungen bevorstehen.
Na, warum machen das Eltern wohl...;) Den einen haben sie lieber als den anderen...?
--- editiert vom Admin
Auf wen läuft denn jetzt namentlich das Darlehen? Immer noch auf die Eltern oder jetzt auf den Bruder? Auch bei einer Schenkung muss die Bank, wenn sie eine Grundschuld eingetragen hat, zustimmen (sonst würde ja schnell mal jeder die Sicherheit weggeben, wenn er finanzielle Probleme befürchtet.
--- editiert vom Admin
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