Schenkung von Geschwister an Kind weiterverschenken- so möglich?

9. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Smoove123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung von Geschwister an Kind weiterverschenken- so möglich?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich tue mir etwas schwer aus den Quellen im Internet schlau zu werden.

Folgender Sachverhalt: Aus einem Erbe heraus möchte mir mein Bruder 40000 Euro schenken, worauf Erbschaftsteuer fällig wäre.

Von Anfang an haben wir jedoch geplant, nur die Hälfte für unser Vermögen zu nehmen, die andere Hälfte wollten wir zu gleichen Teilen, also je 10000 Euro, unseren minderjährigen Töchtern ( 9 und 4 ) zukommen lassen, um das Geld für deren Zukunft direkt wieder anzulegen.

Umgeht man somit als Kette die Erbschaftsteuer, bzw. wäre das unter gewissen Gesichtspunkten so rechtens?

VG und ein schönes Rest-We!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8355 Beiträge, 4592x hilfreich)

Zitat (von Smoove123):
Umgeht man somit als Kette die Erbschaftsteuer, bzw. wäre das unter gewissen Gesichtspunkten so rechtens?

Nein, damit umgeht man keine Erbschaftssteuer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1447 Beiträge, 242x hilfreich)

Warum schenkt der Bruder nicht gleich die 20K an Euch und je 10K an die beiden Töchter? Warum dieser Umweg?

-- Editiert von User am 10. November 2024 07:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Smoove123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre das denn so rechtens? Beide sind minderjährig, das Geld würden daher ja wir bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Smoove123):
Beide sind minderjährig, das Geld würden daher ja wir bekommen.


Nein: https://www.steinbock-partner.de/familienrecht/schenkungen-minderjaehrige/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48845 Beiträge, 17205x hilfreich)

Zitat (von Smoove123):
Beide sind minderjährig, das Geld würden daher ja wir bekommen.

Nein, das Geld muss natürlich auf ein Konto überwiesen werden, das auf den Namen des jeweiligen Kindes läuft. Die Eltern dürfen auch nicht auf das Konto zu eigenen Gunsten zugreifen.

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