Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich tue mir etwas schwer aus den Quellen im Internet schlau zu werden.
Folgender Sachverhalt: Aus einem Erbe heraus möchte mir mein Bruder 40000 Euro schenken, worauf Erbschaftsteuer fällig wäre.
Von Anfang an haben wir jedoch geplant, nur die Hälfte für unser Vermögen zu nehmen, die andere Hälfte wollten wir zu gleichen Teilen, also je 10000 Euro, unseren minderjährigen Töchtern ( 9 und 4 ) zukommen lassen, um das Geld für deren Zukunft direkt wieder anzulegen.
Umgeht man somit als Kette die Erbschaftsteuer, bzw. wäre das unter gewissen Gesichtspunkten so rechtens?
VG und ein schönes Rest-We!
Schenkung von Geschwister an Kind weiterverschenken- so möglich?
9. November 2024
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Frage vom 9. November 2024 | 21:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung von Geschwister an Kind weiterverschenken- so möglich?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. November 2024 | 21:42
Von
Status: Richter (8355 Beiträge, 4592x hilfreich)
ZitatUmgeht man somit als Kette die Erbschaftsteuer, bzw. wäre das unter gewissen Gesichtspunkten so rechtens? :
Nein, damit umgeht man keine Erbschaftssteuer.
#2
Antwort vom 10. November 2024 | 07:31
Von
Status: Lehrling (1447 Beiträge, 242x hilfreich)
Warum schenkt der Bruder nicht gleich die 20K an Euch und je 10K an die beiden Töchter? Warum dieser Umweg?
-- Editiert von User am 10. November 2024 07:32
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#3
Antwort vom 10. November 2024 | 08:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre das denn so rechtens? Beide sind minderjährig, das Geld würden daher ja wir bekommen.
#4
Antwort vom 10. November 2024 | 08:46
Von
Status: Schüler (414 Beiträge, 79x hilfreich)
ZitatBeide sind minderjährig, das Geld würden daher ja wir bekommen. :
Nein: https://www.steinbock-partner.de/familienrecht/schenkungen-minderjaehrige/
#5
Antwort vom 10. November 2024 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (48845 Beiträge, 17205x hilfreich)
ZitatBeide sind minderjährig, das Geld würden daher ja wir bekommen. :
Nein, das Geld muss natürlich auf ein Konto überwiesen werden, das auf den Namen des jeweiligen Kindes läuft. Die Eltern dürfen auch nicht auf das Konto zu eigenen Gunsten zugreifen.
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