Hallo,
ich habe letztes Jahr einen größeren Betrag, in Form einer Schenkung, von einem guten Freund bekommen. Das alles wurde vertraglich (Schenkungsvertrag) festgehalten und ich habe das auch ordnungsgemäß dem Finanzamt mitgeteilt und brav die Steuern darauf bezahlt. Mein Freund war (körperlich) schwer krank und hatte viele Schmerzen. Er hat sich im März das Leben genommen. Geistig war er aber immer bei klarem Verstand auch wenn seine letzte Tat auf anderes schließen lässt.
Heute meldet sich der Vermieter von meinem Freund. Mein Freund hat die Wohnung anscheinend nicht gerade pfleglich behandelt (Nikotin und etwas Unordnung). Der Vermieter ist auch gleichzeitig sein Betreuer gewesen. Der Vermieter hat den Schenkungsvertrag in der Wohnung gefunden und fordert jetzt Geld von mir für die Renovierung der Wohnung. Er droht mir damit vor Gericht zu gehen weil er vermutet, dass mein Freund geistig nicht mehr zurechnungsfähig war als er den Schenkungsvertrag unterschrieben hat. Ich solle ihm Geld überweisen und dann wäre die Sache für ihn gegessen. Er sagte, dass im Falle einer Verhandlung ich 500km weit zu ihm bei Gericht erscheinen muss.
Mein Freund war zu dem Zeitpunkt der Schenkung bei klarem Verstand aber wie kann ich das beweisen?
Was soll ich tun? Falls ihr Fragen zu meinem Fall habt damit es klarer für euch wird, dann fragt mich bitte. Ich weiß nicht wo ich anfangen soll.
-- Editiert von Denso am 07.07.2021 23:34
Schenkung von gutem Freund bekommen - Vermieter droht mit Gericht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Eben!Zitatseine letzte Tat auf anderes schließen lässt. :
Das kann unter Umständen sehr ins Gewicht fallen.ZitatDer Vermieter ist auch gleichzeitig sein Betreuer gewesen. :
Welchen Monat?Zitatich habe letztes Jahr :
Wer hat ihn aufgesetzt / wurde dieser notariell beglaubigt? Hat der Freund mitgewirkt, oder wurde alles von dir in die Wege geleitet?Zitat(Schenkungsvertrag) :
Definiere größeren. Außerdem: Hat er noch 'mehr' verschenkt (an andere)? Gibt es Erben bzw. wurde etwas geerbt von bspw. Kindern, oder jemand anderes gem. der Erbfolge?Zitatgrößeren Betrag :
Wieviel?Zitatfordert jetzt Geld von mir für die Renovierung :
-- Editiert von Artikel26/Resolution217A(III) am 07.07.2021 23:51
ZitatWelchen Monat? :
Dezember
ZitatHat der Freund mitgewirkt, oder wurde alles von dir in die Wege geleitet? :
Freund hat mitgewirkt. Wir haben beide den Vertrag fertig gemacht. Kein Notar!
ZitatDefiniere größeren. :
160.000
ZitatWieviel? :
Der Vermieter verlangte 40.000 Euro. Will aber mit sich verhandeln lassen und wäre auch mit 5000 zufrieden.
Er hat noch eine Schwester. Der Vermieter hat etwas geerbt. 25000
-- Editiert von Denso am 07.07.2021 23:58
-- Editiert von Denso am 07.07.2021 23:58
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Geerbt oder geschenkt bekommen? Ist der Vermieter/Betreuer ein Verwandter von dem Freund? Falls nein, gab es ein Testament, wonach den Betreuer 25.000€ im Falle eines Erbfalls erhält?ZitatDer Vermieter hat etwas geerbt. 25000 :
Anscheinend hat der Vermieter geerbt. Er ist nicht mit meinem Freund verwandt. Ob es ein Testament gab, weiß ich nicht aber anscheinend schon, denn er hat das Geld erst nach seinem Tod erhalten.
Okey, die Sachlage zwecks den Schäden aus der Wohnung ist nämlich die:
Entstehen Kosten in der Wohnung, von Mietschulden bis Schäden, so haftet der Mieter. In dem Fall der Freund. Verstirbt dieser, und es gibt Erben, die das Erbe nicht ausschlagen, so haften die wiederum für alle Verbindlichkeiten. Auch für die Schäden in der Wohnung.
Das heißt, hat der Betreuer/Vermieter (mit der Schwester zb.) geerbt, so muss er die Forderungen von den Erben fordern.
Demzufolge erachte ich die Forderung zwecks Übernahme der Schäden i.H.v. 5000€ als unzulässig, da du Beschenkter zu Lebenszeit des Erblassers gewesen bist, und die Erben, sofern vorhanden, zu haften haben.
Es gibt aber auch eine weiteres Szenario:
Der Erblasser (dein Freund) hat dem Betreuer/Vermieter eine Vorsorgevollmacht bis über seinen Tod hinaus für alle seine Konten erteilt.
Resultierend daraus habe der Betreuer eigenmächtig die 25.000€ vom Bankkonto (zb.) entnommen, weil der Freund zb. dem es mündlich versprochen hätte.
In dem Szenario wäre er Nicht-Erbe, und die Schenkung von 25.000€ wäre (meiner Meinung nach) wirksam.
Was das mit dir zu tun hat:
Ist der Betreuer/Vermieter mithilfe eines Testaments zu einem Erben erklärt worden (woraus die 25.000€ ergibt), so kann er, die Schenkung (an dich) anfechten. Wie das im Endeffekt das Gericht beurteilt, bleibt fraglich.
Die Anfechtung ginge, meiner Meinung nach, nicht, wenn er alleinig die Stellung 'Vermieter' hätte, sondern er muss die Stellung 'Erbe' haben, da nur so sein Nachlass-Anspruch durch die Schenkung an dich geschmälert worden wäre.
Die Umstände kennst nur du. Sammle, protokollierre und dokumentiere sie, sammle alle Indizien, Aussagen, Bestätigungen von Ärzten, und mehr. Es ist nunmal fraglich, dass jemand vor 3 Monaten eine Schenkung von 160T€ veranlässt, und sich dann das Leben nimmt. Das kann man kritisch sehen.Zitatwie kann ich das beweisen? :
Taktisch klug handeln. Rechtsbeistand aufsuchen, von dem Schenkungsbetrag sollte das drin sein. Man könnte eine Verzichtserklärung o.Ä. aufsetzen, dass der Betreuer nach Erhalt der 5T€ von zukünftigen Forderungen o.Ä. absieht. Aber hier ist enorme Vorsicht geboten, dass das nicht im Nachhinein in den Rücken fällt.ZitatWas soll ich tun? :
-- Editiert von Artikel26/Resolution217A(III) am 08.07.2021 00:52
Was soll ich jetzt machen? Ich habe wirklich keine Lust auf ein hin und her und auf Gericht. Dafür habe ich echt keinen Kopf. Ich würde ihm am liebsten die 5000 Euro geben. Aber wer versichert mir dann, dass es nicht doch vor Gericht geht? Kann man das irgendwie vertraglich festhalten, dass man sich außergerichtlich einigt? Unkompliziert.
ZitatAber hier ist enorme Vorsicht geboten, dass das nicht im Nachhinein in den Rücken fällt. :
Kannst du das näher ausführen?
Wenn der Betreuer ein rechtmäßiger Erbe ist, er die 5.000€ von dir bekommt, weil er u.A. dich auf etwaiger Anfechtung der Schenkung wg. Arglist/Unzurechenfähig gedroht hat, so könnte man deine 5.000€ als ein Anerkenntnis annehmen.ZitatKannst du das näher ausführen? :
Wie es im Endeffekt die Richterin bewertet, bleibt offen.
Meine Empfehlung: Nimm dir einen Rechtsanwalt.
Meinst du den Selbstmord? Warum sollte er nicht bei klarem Verstand gewesen sein und alles genau so getan haben, wie er es wollte?Zitatauch wenn seine letzte Tat auf anderes schließen lässt. :
Du=Denso bist kein Erbe, auch kein Angehöriger, sondern (nur) ein guter Freund.
Du bist mE überhaupt nicht verpflichtet, mit dem Vermieter irgendwas wegen der Wohnung/Nachlass o.ä zu kommunizieren.
Von Dir? 40.000 für was denn, wenn es auch mit 5.000 geht?? Das klingt ja ganz absurd.ZitatDer Vermieter verlangte 40.000 Euro. Will aber mit sich verhandeln lassen und wäre auch mit 5000 zufrieden. :
Manchmal kann der Schenker bzw. jemand, der den Anspruch hat, vom Beschenkten die Schenkung zurückfordern.
SO sieht es hier bisher nicht aus.
Meine Fragen dazu:
1.War der Betreuer ein gesetzlicher, also vom Gericht bestellt?
2.WAS waren die Aufgaben des Betreuers?
3.WAS genau schreibt dir der Betreuer/Vermieter?
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Was ist da fraglich?? Der Schenker hat 3 Monate vor seinem Tod sein Geldvermögen verschenkt. Was ist daran kritisch zu sehen oder fraglich? Schon mal vom selbst bestimmten Leben und Sterben gehört?ZitatEs ist nunmal fraglich, dass jemand vor 3 Monaten eine Schenkung von 160T€ veranlässt, und sich dann das Leben nimmt. :
Seinem Betreuer=Vermieter hat er Geld vererbt. Einer Schwester auch.
Klingt alles ganz klar und deutlich.
Ein (richtiger) Betreuer wüsste, ob sein Betreuter so etwas tun darf oder nicht. Ob er geschäftsfähig ist.
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