Schenkung vor Erbfall - Wie muß dies geschehen, ohne einen teuren Anwalt bezahlen zu müssen?

13. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bergpfad
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung vor Erbfall - Wie muß dies geschehen, ohne einen teuren Anwalt bezahlen zu müssen?

Hallo, würde mich freuen, wenn mir jemand vorab einen Tip geben könnte, fasse mich möglichst kurz:
Eltern haben ein Berliner Testament auf Gegenseitigkeit und dann auf die beiden Kinder.
Erster Erbfall vor sechs Jahren mit Mutter. Sie erbt alles, was auch ok ist. Das Nachlaßgericht schickt an Vater und einen der beiden Söhne eine Aufstellung und eine Testamentskopie sowie die amtliche Erklärung des Nachlaßgerichts. Der zweite Sohn bekommt nichts zugesandt. Diese Tatsache der Zusendung bzw. nicht erfolgten Zusendung fällt erst jetzt nach Tod des Vaters auf. Nun hat der Vater schon im Jahr 2010 das Haus an den jüngeren Sohn überschrieben. Im Testament ist nur ein kleiner Rest von Bargeld vermerkt. Der ältere Sohn muß nun wegen der "Enterbung" um seinen Pflichtteil kämpfen.
Wie muß dies geschehen, ohne einen teuren Anwalt bezahlen zu müssen. Wie wird der Wert des Pflichtteils aus dem schon überschriebenen Haus berechnet?
Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn die Mutter zuerst gestorben ist, dann kann sie nicht alles geerbt haben. Ich gehe davon aus, dass sie zuerst gestorben ist und der Vater alles geerbt hat?
Zuerst wäre dann die Frage zu klären, ob der Vater überhaupt berechtigt war, alleine über das geerbte Vermögen zu entscheiden. Durfte er das nicht - das hängt vom Text des Testamentes ab, dann müsstest du gegen die Schenkung angehen.
Bist du grundsätzlich nur pflichtteilsberechtigt (also nach dem Testament), hast du einen Anspruch auf einen Pflichteilsergänzungsanspruch - auch auf die Schenkung.
Wenn dein Bruder dir kein Angebot macht, dann kannst du eigentlich nur mit Anwalt/Gericht etwas werden - vor allem, damit vernünftig argumentiert wird.

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