Schenkung vor Erbfall

22. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Franczy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung vor Erbfall

Hallo,

für die Zurückführung einer Schenkung in die Erbmasse habe ich bis jetzt nur $ 2325 BGB gefunden. Da wird aber der *Pflichtteilanspruch* geregelt.

Muss die Schenkung auch bei einem *normalen* Erbfall, also ohne Pflichtteilanspruch zurückgeführt werden?
Wenn ja, wo ist das geregelt?

Ich möchte die Frage noch etwas präzisieren.
2 Kinder beerben ihren Vater zu gleichen Teilen. Die Mutter ist schon gestorben.
Das eine Kind hat sich vor dem Tod des Vaters (innerhalb der 10 Jahresfrist) fast alles schenken lassen.
Geht das 2. Kind nun leer aus oder sind diese Schenkungen Erbmasse.

Hier geht es also nicht ums Pflichtteil.

Gruß
Franczy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Das 2. Kind sollte sich von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Es könnte sein, das der Pflichtteil durch die Einbeziehung der Schenkungen größer ist als die verbliebene Erbmasse, und dann sollte man keinen Fehler machen...

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#2
 Von 
Franczy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da das 2. Kind nicht offiziell enterbt wurde, hat es wohl kein Recht auf ein Pflichtteil.

Falls in o.g. Fall die Schenkungen nicht zur Erbmasse zurückgeführt werden müssen, könnte man mit dieser Methode ganz einfach den Pflichtteilanspruch umgehen.
Man enterbt unliebsame Abkömmlinge nicht, sondern verschenkt sein Vermögen an andere Abkömmlinge. Somit geht der unliebsame Abkömmlich leer aus.

Gruß
Franczy


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#3
 Von 
Greta159
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Wen die 10 Jahre nach der Schenkung rum sind, dann geht das 2. Kind leer aus.

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