Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem, und wüßten gerne ob sich hier ein Rechtsstreit noch lohnt.
Frau B stirbt am 6.11.2003.
Zu diesem Zeitpunkt lebt sie in Spanien, ist verheiratet,
jedoch getrennt lebend und Deutsche Staatsbürgerin.
Sie setzt ihre Mutter und eine Freundin zu gleichen Teilen als Erben ein.
Ihren Mann schließt sie wegen schwerer ehelichen Verfehlungen vom Erbe
aus.
Am 22.12.2003 unterschreibt die Mutter ( lebend in Deutschland) in Spanien eine Schenkungsurkunde zu Gunsten des Schwiegersohns, in dem sie ihr gesamtes Erbe ohne Einschränkung ihm zur Verfügung stellt.
Dieses war von der Erblasserin ausdrücklich unerwünscht. Diese Urkunde liegt nur in Spanischer Sprache vor, und war von daher für die Frau nicht verständlich.
Der Schwiegersohn versprach der Schwiegermutter Mutter zeitlebens für sie zu sorgen und ihr monatlich Geld zu überweisen, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.
Dieses ist jedoch nie geschehen
Bei dem Vermögen in Spanien handelte es sich um 5 Apartments einer Ferienanlage
sowie Eigentumswohnungen in Deutschland.
Der Schwiegersohn hatte auch eine Kontovollmacht von der Schwiegermutter erhalten, und Ihr in Spanien liegendes Barvermögen abgehoben.
In Deutschland gibt es nun noch eine Eigentumswohnung.
Es existiert hier ein Vermächtnis, dass der Mutter diese Wohnung nach dem Tod der Tochter
alleine zufallen soll.
Nachdem das Erbe in Spanien der Freundin der Verstorbenen zur Hälfte ausgezahlt wurde, stellt diese nun auch Ansprüche an dem Deutschen Erbe.
Sie wurde nun mit ins Grundbuch der noch vorhanden Wohnung eingetragen.
Sie fordert auch alle Geld und Sachbeträge ein, die noch am Todestag der Freundin
vorhanden waren.
Die Mutter lebt seit Jahren mit der Pflegestufe III in Ihrer Wohnung und wird von einem
Pflegedienst betreut.
Mit fast 93 Jahren wäre es ihr heute nicht mehr möglich von ihrem verbliebenen
Finanzen einen Heimplatz zu bezahlen.
In wie weit ist es möglich noch die Schenkungsurkunde wegen groben Undanks anzufechten?
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Schenkung wegen Undank rückgängig machen? - Schenkungsurkunde
Hallo,
für ein Forum wie dieses hier sind das ein bisschen viele und auch durchaus schwierige Fragen. Man müsste hier zunächst einmal prüfen, ob überhaupt deutsches oder spanisches Recht zur Anwendung kommt
Welche Staatsbürgerschaft hatte denn der beschenkte Schwiegersohn?
Ist bekannt, ob die (nicht erfüllten) Verpflichtungen des Schwiegersohns in der Schenkungsurkunde verbindlich festgehalten wurden?
Gruss
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Vielen Dank für die Antwort.
Der Schwiegersohn ist Spanier.
Die Schenkungsurkunde liegt nur in Spanien vor.
Forderungen wurden nur mündlich vereinbart.
Unsere Frage ist nur, ob man generell eine Schenkung rückgängig machen kann.
Bei einem Heimeintritt müsste der Staat einspringen, obwohl die Frau vorher sehr vermögend war.
Danke noch mal für eine Antwort.
Gruß
Schaukelpferd
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Und jetzt?
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