Guten Tag,
folgender Fall:
Die 78-jährige, kinderlose Witwe Erna hat ihren beiden erbberechtigten Neffen vor 6 Jahren auf deren Bitte hin je 60.000 DM geschenkt ("sie erben das Geld ja doch irgendwann")
zwecks Hauskauf-Finanzierung bzw. allgemeiner Anschaffungs-Ausgaben (Mobiliar, Auto).
Obwohl die lieben Neffen je nicht mehr als 15 km von Erna entfernt leben, hat sie die Beiden jetzt schon seit ca. 3 Jahren nicht mehr gesehen.
Einladungen zu Weihnachten, Geburtstagen, Familienfeiern etc. haben von Seiten der Neffen auch nie stattgefunden.
Die einzigen Kontakte bestanden in ganz kurzen Anrufen/Karten zu Geburtstagen bzw. zu Weihnachten - aber auch nicht regelmäßig.
Kontaktversuchen (z.B. Einladungen) von Seiten Ernas wurden eigentlich immer mit dem Muster: "gerne - aber leider fehlt im Moment die Zeit - aber gerne ein anderes mal/im nächsten Jahr" abgeschmettert - im Folgejahr dann auch mit dieser Masche.
Erna liebäugelt nun mit dem Umzug in eine Seniorenwohnanlage.
Hiefür könnte sie das verschenkte Geld ganz gut gebrauchen.
Außerdem würde sie das Geld HEUTE lieber einer Hilfsorganisation vermachen.
1. Kann Erna das Geld von den lieben Neffen wegen "Undank" zurück verlangen?
Falls Ja:
2. Wie würde das funktionieren? Müßte sie einen Anwalt einschalten? Was würde das kosten?
3. Wenn die lieben Neffen sich bockig zeigen, wie lange könnten sie eine juristische Auseinandersetzung in die Länge ziehen? (Erna hat nicht mehr die Kraft für nervenaufreibende Streitereien).
4. Was passiert, wenn die lieben Neffen das Geld schon längst ausgegeben haben und nicht mehr rückzahlungs-fäuig sind?
5. Kann Erna sogar Zinsen verlangen?
Vielen Dank
P.
Schenkung wegen Undank rückgängig machen? Was würde das kosten?
12. Juli 2006
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juli 2006 | 12:16
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung wegen Undank rückgängig machen? Was würde das kosten?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2006 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49374 Beiträge, 17365x hilfreich)
zu 1.: Nein, es muss sich auch um groben Undank handeln und der liegt hier nicht vor.
Damit erübrigt sich die Beantwortung der übrigen Fragen.
#2
Antwort vom 13. Juli 2006 | 11:03
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2937x hilfreich)
HH: nehmen wir an, Erna wird Sozialhilfeabhängig, würde sich dann das Amt an die Neffen wenden können, da ja die Schenkung noch nicht 10 Jahre zurückliegt?
Und jetzt?
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