Guten Morgen,
folgender fiktiver Fall:
Es gibt ein Haus in dem Wohnen die Eltern der Familie A. Familie A hat 4 Kinder. Damit die Eltern versorgt werden überlegt sich die Familie folgendes:
In das bestehende Haus wird eine Einliegerwohnung für die Eltern mit altersgerechtem Bad, barrierefrei etc. eingebaut.
Ein Kind zieht seiner Familie in das Haus.
Die Eltern überschreiben das Haus zu 4 gleichen Teilen an den Kindern.
(Es ist der Wunsch der Eltern dass jemand ins Haus zieht aber alle Kinder sollen gleich behandelt werden)
Für den Umbau wird ein Kredit von 300.000 EUR aufgenommen. Das eine Kind das in das Haus einzieht bezahlt Miete und von diesem Mieter wird der Kredit zurück bezahlt.
Das klingt nach einer perfekten Lösung für alle Beteiligen.
Oder wurde hier was übersehen?
Schenkung - wohnen - Eltern
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatDie Eltern überschreiben das Haus zu 4 gleichen Teilen an den Kindern. :
Davon würde ich abraten - das gibt früher oder später Ärger.
Wie groß ist das Haus? Wieviele Wohnungen?
Zitat:Es ist der Wunsch der Eltern dass jemand ins Haus zieht aber alle Kinder sollen gleich behandelt werden)
Man sollte dann aber auch die Versorgungs-/ Pflegeleistungen des Kindes berücksichtigen.
Für den Umbau wird ein Kredit von 300.000 EUR aufgenommen.
Das ist aber sehr viel Geld für den Umbau einer Einliegerwohnung. Welchen Wert hat das Haus?
Zitat:Das eine Kind das in das Haus einzieht bezahlt Miete und von diesem Mieter wird der Kredit zurück bezahlt.
Das Kind übernimmt die Versorgung der Eltern und soll noch Miete zahlen?

ZitatDie Eltern überschreiben das Haus zu 4 gleichen Teilen an den Kindern. :
Es gibt 4 Eigentümer und einer soll den Kredit bedienen von dem die anderen 3 profitieren, ( Wertsteigerung des Hauses ) Miete bezahlen und die Eltern versorgen?
Kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand auf so eine krude Idee einlässt.
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ZitatEs ist der Wunsch der Eltern dass jemand ins Haus zieht aber alle Kinder sollen gleich behandelt werden :
Das löst man regelmäßig dadurch, dass das Haus an das Kind überschrieben wird, das einzieht und die anderen Kinder eine angemessene Abfindung erhalten, die berücksichtigt, dass das erste Kind die Eltern versorgt und ggf. auch pflegt.
Das Überschreiben des Hauses an alle Kinder zu gleichen Teilen halte auch ich für eine ziemlich schlechte Idee. Dem Kind, das einziehen soll oder will, würde ich dringend davon abraten, sich darauf einzulassen, wenn es hier fragen würde.
Das Haus hat einen Wert von einer Million - es liegt in Baden Würtemberg.
Bei den 300.000 EUR ist eine Sanierung und ein Anbau für die Eltern vorgesehen.
Somit werden es zwie Wohungen.
- Welchen Ärger könnte es denn geben wenn 4 Geschwister im Grundbuch stehen?
- Die Familie die einzieht bezahlt mit der Miete den Kredit. Sie wohnen ja auch darin.
- Geld um die Geschwister aus zu bezahlen ist nicht vorhanden.
- Gäb es bessere Möglichkeiten?
- Was würden Sie empfehlen?
Beste Grüße
ZitatWelchen Ärger könnte es denn geben wenn 4 Geschwister im Grundbuch stehen? :
Für jede Investition, jede Reparatur usw. müssen sich die 4 Geschwister einig werden. Bei baulichen Veränderungen müssen alle 4 Geschwister zustimmen und diese auch anteilig bezahlen. Da gibt es ein beliebiges Potential für Streitigkeiten.
ZitatDie Familie die einzieht bezahlt mit der Miete den Kredit. Sie wohnen ja auch darin. :
Und den Rest bezahlt wer? Wenn die Heizung mal erneurt werden muss? Warum soll das im Haus lebende Kind das bezahlen, wo die Heizung ihm doch nur zu 1/4 gehört? warum sollen die anderen Kinder das bezahlen, wo sie doch nichts davon haben?
Warum bezahlt das Kind nur den Kredit ab und zahlt nicht eine ortsübliche Miete? Sollen die Anderen Kinder nur deswegen im Grundbuch stehen, damit sie sich den Grundbuchauszug einrahmen können und an die Wand hängen können? Was haben die anderen Kinder davon, dass sie im Grundbuch stehen?
ZitatGeld um die Geschwister aus zu bezahlen ist nicht vorhanden. :
Die Geschwister werden also so oder so benachteiligt? Entweder weil man sie nicht auszahlt oder weil sie ihr Eigentum dem einen Kind unentgeltlich überlassen sollen?
Ich korriegiere meine letzte Antwort wie folgt:
Wenn das eine Kind ein Haus für 1 Mio bewohnen darf und dafür nur das Darlehen in Höhe von 300.000€ abzahlen muss, dann ist dieses Kind natürlich massiv bevorteilt. Auf der anderen Seite sollte dieses Kind bedenken, dass es nicht einmal eine neue Steckdose in die Wand einbauen darf ohne die Zustimmung seiner 3 Geschwister.
Die anderen 3 Geschwister sollten bedenken, dass sie die Mieteinnahmen verteuern müssen, denn das Abzahlen des Darlehens wird vom Finanazmt wie eine Mieteinnahme gewertet. Da gleichzeitig diese Miete wohl deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, können die Ausgaben nicht in vollem Umfang abgesetzt werden.
Wenn da erst einmal das eine oder andere Kind so richtig drüber nachdenkt, was denn die angedachte Konstruktion bedeutet, dann muss es sich schon um eine sehr friedliebende Familie handeln, wenn das nicht zu Streit führt. Nicht zu unterschätzen ist dabei, dass sich die Ehegatten der Kinder im Regelfall auch noch in die Auseinandersetzungen einmischen.
ZitatGäb es bessere Möglichkeiten? :
Eine richtig faire Möglichkeit, die allen gerecht wird sehe ich nicht, sofern die finanziellen Mittel für Ausgleichszahlungen nicht vorhanden sind.
ZitatEs ist der Wunsch der Eltern dass jemand ins Haus zieht aber alle Kinder sollen gleich behandelt werden :
Das ist letztlich der Wunsch nach der Quadratur des Kreises, es sein denn die Eltern haben noch weiteres erhebliches Vermögen.
ZitatWas würden Sie empfehlen? :
Den Familienrat einberufen und die Problematik offen besprechen. Natürlich wird das Thema schwierig.
Vielleicht lassen sich die Geschwister z.B. darauf ein, dass sie erst bei einem Verkauf des Hauses eine Abfindung erhalten. Das könnte man im Grundbuch absichern.
Auch bei dem angedachten Modell hätten die Geschwister ohne Verkauf nichts von dem Haus. Was nützt es ihnen denn, mit 1/4-Anteil im Grundbuch einer Immobilie zu stehen, die sie weder nutzen können, aus der sie keine Miete kassieren können und das sie bei sachgerechter Betrachtung auch nicht verkaufen können?
hh hat in allem Recht.
Bei dem angedachten Vorhaben befinden sich die Kinder in einer Erbengemeinschaft
Mit allen sich daraus ergebenden Problemen.
Bei Streit ist es jedem Kind möglich eine teilungsversteigerung gerichtlich durchführen zu lassen.
Möglicherweise ist dem TE das nicht bekannt.
Vielleicht sollte sich der TE in das Thema
einlesen oder sich anwaltlich beraten lassen.
hh hat in allem Recht.
Bei dem angedachten Vorhaben befinden sich die Kinder in einer Erbengemeinschaft
Mit allen sich daraus ergebenden Problemen.
Bei Streit ist es jedem Kind möglich eine teilungsversteigerung gerichtlich durchführen zu lassen.
Möglicherweise ist dem TE das nicht bekannt.
Vielleicht sollte sich der TE in das Thema
einlesen oder sich anwaltlich beraten lassen.
-- Editiert von malia am 27.04.2022 22:42
hh hat in allem Recht.
Bei dem angedachten Vorhaben befinden sich die Kinder in einer Erbengemeinschaft
Mit allen sich daraus ergebenden Problemen.
Bei Streit ist es jedem Kind möglich eine teilungsversteigerung gerichtlich durchführen zu lassen.
Möglicherweise ist dem TE das nicht bekannt.
Vielleicht sollte sich der TE in das Thema
einlesen oder sich anwaltlich beraten lassen.
ZitatBei dem angedachten Vorhaben befinden sich die Kinder in einer Erbengemeinschaft :
Das stimmt so leider nicht - es ist ja niemand verstorben.
Die Eltern leben noch
ZitatDas stimmt so leider nicht - es ist ja niemand verstorben. :
Die Eltern leben noch
ZitatDie Eltern überschreiben das Haus zu 4 gleichen Teilen an den Kindern. :
4 Teilen soll das Haus gehören, ergo eine Erbengemeinschaft.
Schreiben sie doch mal die Vorteile, welche durch so ein Konstrukt vorhanden sein sollen?
4 haben das Sagen, evtl. will einer irgendwann seinen Anteil ausbezahlt haben oder sogar 2, wie wollen sie das dann handhaben?
Teilversteigern, wenn die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind?
ZitatDas stimmt so leider nicht - es ist ja niemand verstorben. :
Die Eltern leben noch
Leider ist niemand verstorben?

Zitat:4 Teilen soll das Haus gehören, ergo eine Erbengemeinschaft.
Keine Erbengemeinschaft, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft.
Am Besten die Eltern verkaufen das Haus und suchen sich etwas Passendes oder vll ist eine Wohnung im betreuten Wohnung auch eine Option. Das schont die Nerven aller Beteiligten.
Ich kann auch nur warnen vor einem solchen Konstrukt. Es setzt ewiges Wohlwollen voraus.
Wenn aber mal einer der vier in Geldnot kommt (schwerer Unfall, Arbeitsunfähikeit, Pleite, bösartiger Partner, Pflegefall..das kann man endlos fortsetzen, dann muss er wahrscheinlichlich seinen Anteil zu Geld machen und dann ist der Streit vorprommiert.
@hausumbau
ewiges wohlwollen????
gibt es wohl eher im Märchen -- leider
Schade eigentlich, da es die eltern ja gut meinen
Zitat@hausumbau :
ewiges wohlwollen????
gibt es wohl eher im Märchen -- leider
Schade eigentlich, da es die eltern ja gut meinen
Eigentlich wollen alle nur das Beste - ABER die Frage ist ja ob das ganze
nicht zu schön ist um wahr zu sein...
ZitatDas stimmt so leider nicht - es ist ja niemand verstorben. :
Die Eltern leben noch
Leider ist niemand verstorben?![]()
Das LEIDER war daruf bezogen dass die Aussage (leider) nicht stimmt.
Es war auf keine Fall gemeint dass LEIDER noch niemand verstorben ist!
ZitatEigentlich wollen alle nur das Beste :
1. Ich halte es für völlig nachvollziehbar, wenn die Eltern ihren Lebensabend im gewohnten Wohnumfeld verbringen wollen und auch Wert darauf legen, dass sie dann im Alter direkte Unterstützung von einem Kind erhalten, das in unmittelbarer Nähe oder besser noch im gleichen Haus lebt.
2. Dass die Eltern zudem Wert darauf leben, alle Kinder gleich zu behandeln, kann ich ebenfalls gut nachvollziehen.
In dem hier vorliegenden Fall mit den Umbaukosten für das Haus in Höhe von 300T€ und einem Hauswert von 1 Mio. € ist der Versuch, beide Dinge unter einen Hut zu bekommen aber jedenfalls dann wie die Quadratur des Kreises zu sehen, wenn die finanziellen Mittel für einen Ausgleich nicht vorhanden sind.
Ich sehe hier nur die Möglichkeit bei den 3 Kindern, die nicht im Haus wohnen bleiben um Verständnis dafür zu werben, dass es im Hinblick auf 1. keine Möglichkeit einer gerechten Lösung geben kann. Haben die Eltern ggf. noch finanziellen Spielraum oder kann das einziehende Kind ggf. ein höheres Darlehen finanzieren als angedacht? Denn dass die anderen 3 Kinder (fast) vollständig leer ausgehen lässt sich nach meiner Einschätzung auch kaum vertreten.
hh
Oberste priorität:
Die Eltern können ihren Lebensabend in gewohnter Umgebung verbringen
Und erhalten - falls erforderlich - Hilfe des im Haus lebenden Kindes.
Alles weitere kann dieser Priorität untergeordnet werden.
Mit geltendem Recht ist das nicht vereinbart und das Wissen die potentiellen erben heutzutage.
Aber man kann so etwas trotzdem rechtssicher vereinbaren.
Frage an hh:
Das müsste doch möglich sein?
ZitatDie Eltern können ihren Lebensabend in gewohnter Umgebung verbringen :
Und erhalten - falls erforderlich - Hilfe des im Haus lebenden Kindes.
Alles weitere kann dieser Priorität untergeordnet werden.
Mit geltendem Recht ist das nicht vereinbart und das Wissen die potentiellen erben heutzutage.
Weshalb sollte das nicht mit geltendem Recht vereinbar sein?
Cruncc
Das ist rechtlich nur zu machen, wenn alle einverstanden sind. Diese Lösung also freiwillig mittragen.
Die erben kennen ihre erbrechtlichen Ansprüche natürlich genau.
Den erben der zurücksteckt
Und der nicht auf seinen ihm rechtlich zustehenden Ansprüchen besteht müsste ich erst sehn.
Cruncc
Das ist rechtlich nur zu machen, wenn alle einverstanden sind. Diese Lösung also freiwillig mittragen.
Die erben kennen ihre erbrechtlichen Ansprüche natürlich genau.
Den erben der zurücksteckt
Und der nicht auf seinen ihm rechtlich zustehenden Ansprüchen besteht müsste ich erst sehn.
ZitatDas ist rechtlich nur zu machen, wenn alle einverstanden sind. Diese Lösung also freiwillig mittragen. :
Nö, das ist falsch. Die Eltern könnten die Immobilie ohne wenn und aber einem Kind überschreiben.
Zitat:Die erben kennen ihre erbrechtlichen Ansprüche natürlich genau.
Da es noch gar keine Erben gibt, gibt es auch erbrechtlichen Ansprüche.
Zitat:Und der nicht auf seinen ihm rechtlich zustehenden Ansprüchen besteht müsste ich erst sehn.
Welchen rechtlichen Anspruch sollten die Kinder haben?
Cruncc
Ich merke gerade, dass ich falsch liege.
Sorry, ich bin davon ausgegangen, dass alle Kinder den gleichen Anspruch haben.
War falsch.
Die Eltern haben das Heft in der Hand.
Beanspruchen kann man als Kind nur den Pflichtteil- im erbfall.
-- Editiert von malia am 28.04.2022 23:37
Zitat4 Teilen soll das Haus gehören, ergo eine Erbengemeinschaft. :
Eventuell mal mit dem Thema "erben" beschäftigen.
Spoiler: vor dem erben kommt das sterben ...
ZitatDas ist rechtlich nur zu machen, wenn alle einverstanden sind. Diese Lösung also freiwillig mittragen. :
Für die Theorie fehlt es an der Rechtsgrundlage ...
ZitatDie erben kennen ihre erbrechtlichen Ansprüche natürlich genau. :
Mehr Wunschdenken ...
Erfahrungsgemäß kennen die Erben ihre erbrechtlichen Ansprüche nicht wirklich.
ZitatMit geltendem Recht ist das nicht vereinbart und das Wissen die potentiellen erben heutzutage. :
Doch, das ist mit geltendem Recht vereinbar.
Die Eltern können das Haus nur einem Kind übertragen. Wenn sie danach noch mindestens 10 Jahre leben, dann haben die anderen drei Kinder keinerlei Ansprüche bezüglich des Hauses.
Eine derartige Benachteiligung der anderen Kinder wollen die Eltern aber wohl nicht.
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