Habe eine Frage zu folgender Situation, mein Bruder wohnt bei meinen Eltern im Haus seit mehreren Jahren ohne Miete zu bezahlen.Meine Schwester und ich sind seit einigen Jahren ausgezogen.Nun kam heraus dass mein Vater die Einliegerwohnung an meinen Bruder verschenkt hat.Kann ich dagegen irgendwas unternehmen da dadurch ja der Erbteil meiner Schwester und natürlich auch der meinige geringer wird.Danke für Info.
Klabautermann
Schenkung zu Lebzeiten
13. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2007 | 19:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zu Lebzeiten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2007 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Dagegen kannst Du nichts unternehmen, Da Deine Eltern mit ihrem Vermögen machen können, was sie wollen.
#2
Antwort vom 13. Januar 2007 | 20:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage,aber eigentlich werde ich doch um meinen Anteil betrogen.Ergeben sich dann wenigstens auch Pflichten für den Beschenkten bezüglich des Unterhaltes im Pflegefall oder muss ich dann auch noch herhalten??? Gibt es eine Möglichkeit für meine Schwester und mich einen Teil einzufordern??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Januar 2007 | 22:55
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 43x hilfreich)
Guten Abend,
der Ausgleich findet ggf. erst im Erbfalle statt. Siehe meinen diesbezüglichen Beitrag im Erbrecht-Ratgeber:
http://www.123recht.net/article.asp?a=18699
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.839
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten