Schenkung zu früh gemacht

4. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
tivi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zu früh gemacht

Hallo.
Vor 10 Jahren haben meine Frau und ich unserer Tochter unser Haus notariell vermacht unter der Bedingung, dass sie uns später mal pflegt. Inzwischen ist meine Frau verstorben und ich brauche Pflege, aber meine Tochter weigert sich mich zu pflegen, da wir inzwischen zerstritten sind.
Zu Gerne würde ich die Schenkung rüclkgängig machen, aber man sagte uns das sei nicht möglich. Ich könnte ja die Pflege einklagen. Was für ein Schwachsinn, denn ich will nicht von einer Tochter gepflegt werden die mir laut ihren Worten den Tod wünscht um an ihr Erbe zu kommen. Mein Sohn geht dabei ziemlich leer aus, hat er damals zugestimmt, weil er zeitlich die Pflege nicht übernehmen könnte. Inzwischen kümmert er sich rührend um mich, will auch, da er Krieg befürchtet die Schenkung nicht rückgängig machen, aber ICH würde es gerne.
Kann mir Jemand einen Rat geben?
Lieben Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Man müsste wissen, was genau im Übertragungsvertrag vereinbart wurde.

Eine Rückforderung der Schenkung kann man dann verlangen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt bzw. eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde.

Zitat:
Mein Sohn geht dabei ziemlich leer aus, hat er damals zugestimmt, weil er zeitlich die Pflege nicht übernehmen könnte.

Ob der Sohn zustimmt hat oder nicht, spielt keine Rolle, einen gesetzlichen Anspruch auf "Ausgleich" hat er zu Lebzeiten nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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