Schenkung zum Eigenbedarf

14. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
bellaina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zum Eigenbedarf

Hallo alle,

hier miene Frage:

meine Eltern möchten mir ihr Haus (Wert ca. 120.000) schenken.
Sie bleiben selber in einer Einliegerwohnung der Rest soll für mich und meine Familie bestimmt sein.
Meine beiden Brüder erhalten erst mal nix.
Der eine verzichtet und der andere ist im Streit mit meinen Eltern, soll also auch nix bekommen. Vermögen ist sonst keins da.

Meine Fragen sind speziell folgende:
muss ich bei einer Schenkung zum Eigenbedarf Steuern bezahlen?
Wie verhält es sich wenn mein Bruder auf den Pflichtteil besteht?

Das Haus ist renovierungsbedürftig, was auch ein Grund ist warum ich es bekomme. Ich muss als erst mal ein Darlehen aufnehmen um das zu bewerkstelligen. Nun steigert sich dadurch ja der Wert.

Ziemlich konfus, ich hoffe das kapiert hier jemand ;-)

Vielen Dank schon mal
bellaina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ob für die Schenkung Steuern bezahlt werden müssen hängt nicht davon ab, ob die Schenkung dem Eigenbedarf dient, sondern vielmehr davon, welchen Wert die Schenkung hat und wie der Verwandtschaftsgrad ist.

Wenn es sich nicht gerade um eine Luxusvilla handelt, dann fällt bei der Schenkung eines Hauses von den Eltern an ein Kind typischerweise keine Schenkungssteuer an.

So lange Deine Eltern noch leben, hat Dein Bruder keine Ansprüche. Erst, wenn ein Elternteil verstirbt, dann kann ggf. ein Pflichtteilergänzungsanspruch geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Übertragung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bellaina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielne Dank für die Antworten!

Ihr habt mir wirklich sehr weiter geholfen.

LG
bellaina

:banana:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und der Bruder, der so großzügig verzichtet - dass sollte notariell als Erbverzicht festgehalten werden.

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