Schenkung zum Zweck Altersversorgung

2. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tochter2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zum Zweck Altersversorgung

Hallo, mein Vater starb vor wenigen Tagen. Ich bin das einzige Kind. Die Erbberechtigung seiner getrennt lebenden Ehefrau muss noch geklärt werden. Gesetz dem Fall ich bin nicht Alleinerbin, kann sie Geldgeschenke mit anrechnen lassen ? Es war geplant,das mein Vater zu mir aufs Grundstück zieht, damit ich mich dann um ihn kümmern kann ( Altersvorsorge,Pflege ). Zu diesem Zweck haben wir gemeinsam ein Mobilheim vor 2 Jahren erworben. Den Kaufpreis haben wir geteilt. Es ist allerdings noch ein Ausbau erforderlich ( der sich durch Erkrankung und Tod meines Mannes leider erheblich verzögert hat ) ,wofür mir mein Vater in Abständen immer wieder Beträge überwiesen hat. Immer zweckgebunden für sein künftiges Zuhause. Nun ist er leider sehr unvermittelt schwer erkrankt und verstorben. Meine Sorge, dass meine "Stiefmutter" darauf ebenfalls Ansprüche geltend machen kann, obwohl sie seit den 80ern nicht mehr mit meinem Vater verbunden war.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Tochter2022):
Meine Sorge, dass meine "Stiefmutter" darauf ebenfalls Ansprüche geltend machen kann, obwohl sie seit den 80ern nicht mehr mit meinem Vater verbunden war.

Wenn es kein Testament des Vaters gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Ehefrau ist zur Hälfte Erbin.

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#2
 Von 
Tochter2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja grundsätzlich erstmal noch offen, wegen einer mal von ihm beantragten Scheidung. Soweit so gut.
Sollte sie eine Erbin sein, zählen diese "Investitionen "(Schenkungen ?!) in seine Altersversorgung als Erbmasse mit ??
Das ist die für mich existenzielle Frage hier.

-- Editiert von User am 2. Oktober 2022 19:26

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von Tochter2022):
Sollte sie eine Erbin sein, zählen diese "Investitionen "(Schenkungen ?!) in seine Altersversorgung als Erbmasse mit ??


Welche Investitionen in seine Altersvorsorge? In der Ausgangsfrage geht es doch um ein Mobilheim.

Was ist denn eigentlich mit Mobilheim gemeint? Ein Wohnmobil?

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#4
 Von 
Tochter2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Mobilheim ist ein Haus auf Rädern. Ist neben Tinyhäusern am Kommen, weil sie nicht so viel Platz brauchen. Aber eben doch kleine Häuser auf einem Fahrwerk. Naja, und die Geldgeschenke an mich sind in so ein Mobilheim mit investiert worden zu dem Zweck,dass mein Vater nach Umbau bei mir auf dem Land ( er noch alleine in der Stadt/Mietwohnung und nicht barrierefrei ) eigenständig und altersgerecht wohnt und ich in der Nähe bin, um zu unterstützen,wo es nötig ist und wird.
Also Geldgeschenke nur zum Zwecke der mittelfristigen Pflege durch mich.
Das sehe ich wie eine Art Altersvorsorge.
Nicht richtig ?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von Tochter2022):
Ein Mobilheim ist ein Haus auf Rädern.


Aha und dafür bekommt man eine Baugenehmigung? Ist ja jetzt auch egal.

Zitat (von Tochter2022):
Naja, und die Geldgeschenke an mich sind in so ein Mobilheim mit investiert worden


Und wem gehört das Mobilheim, d.h. wer ist Eigentümer?

Zitat (von Tochter2022):
Also Geldgeschenke nur zum Zwecke der mittelfristigen Pflege durch mich.


Es ist jetzt wenig zielführend, die Geldzahlungen mit jeder Antwort umzudeklarieren. Erst waren sie für ein Mobilheim, dann für die Altersvorsorge und jetzt für die Pflege.

Ohne tatsächliche Gegenleistungen von Dir ist es aber auch egal, wofür die Geldschenkungen denn tatsächlich gedacht waren.

Zitat (von Tochter2022):
Das ist die für mich existenzielle Frage hier.


Warum? Da das Mobilheim jetzt nicht mehr benötigt wird, kann es doch verkauft werden.

Letztlich hängt die gesamte Fragestellung aber auch noch davon ab, ob Dein Vater noch Vermögen hinterlassen hat und wie hoch dieses Vermögen im Verhältnis zur Höhe der Schenkungen ist.

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#6
 Von 
Tochter2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aha und dafür bekommt man eine Baugenehmigung? Ist ja jetzt auch egal.

Ja, Tatsache, man braucht dafür ( und hab sie mit Auflagen ) eine richtige Baugenehmigung wie ein Haus Stein auf Stein
Zitat (von hh):
Und wem gehört das Mobilheim, d.h. wer ist Eigentümer?

Ich habe es gekauft und mein Papa wegen dem künftigen Zweck mit Bargeldgeschenken bezuschusst.

Zitat (von hh):
Es ist jetzt wenig zielführend, die Geldzahlungen mit jeder Antwort umzudeklarieren. Erst waren sie für ein Mobilheim, dann für die Altersvorsorge und jetzt für die Pflege.

Ohne tatsächliche Gegenleistungen von Dir ist es aber auch egal, wofür die Geldschenkungen denn tatsächlich gedacht waren.


Es gibt keinen Widerspruch für mich. Ich bin aber auch keine Juristin.
Fakt ist, dass das Geld von meinem Vater in das Mobilheim und dessen barrierefreien Umbau investiert wurde, damit er darin leben kann und von mir aufgrund der Nähe rundum,soweit er das braucht, versorgt wird.
Also,das Geld diente zu keiner Zeit meinem Vergnügen,sondern dem Zweck, meinen Vater bestmöglich zu versorgen ggf.auch zu pflegen anstelle eines Pflegeheimes. Was sich kurz vor seinem Tod sogar abgezeichnet hatte,dass er nicht mehr allein wohnen solle/könne und wolle.‍♂

Zitat (von hh):
Warum? Da das Mobilheim jetzt nicht mehr benötigt wird, kann es doch verkauft werden.

Nee, nach der aufwendigen und auch teuren Baugenehmigung und den Anschlüssen bleibt das jetzt da stehen, ggf.kommt eine Fremdvermietung in Frage..

Letztlich hängt die gesamte Fragestellung aber auch noch davon ab, ob Dein Vater noch Vermögen hinterlassen hat und wie hoch dieses Vermögen im Verhältnis zur Höhe der Schenkungen ist.

Nun, es sind aktuell ca.10000 € auf dem Konto, und er hat mir seit 2 Jahren in Etappen ca.15000 € dazu gegeben.

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