Guten Tag,
ich habe meiner Freundin eine größeren Geldbetrag für die Anschaffung eines Auto auf Ihr Konto mit dem Vermerk "Schenkung für den Erwerb eines PKW" vor etwa 1,5 Jahren überwiesen. Das Auto wurde von Ihr auch gekauft und auf Ihren Namen zugelassen. Wir wohnten getrennt aber hatten gemeinsame Zukunftspläne. Sie wendete sich immer weiter von mir ab. Ich möchte das Geld für das Auto jetzt zurück haben und habe auch, nachdem ich Sie darum bat mir das Geld zurück zu geben - jedoch ohne Erfolg, einen Mahnbescheid erlassen, welcher von ihr voll widersprochen wurde. Was kann ich noch tun? Freue mich auf Informationen. Viele Grüße
Schenkung zurück fordern
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Ich möchte das Geld für das Auto jetzt zurück haben...
Auf welcher (gesetzlichen) Grundlage möchtest du das Geld zurückfordern?
Das Geld wurde geschenkt (was auch bewiesen werden kann).
Dich damit abfinden, dass du keinen Anspruch auf das Geld hast. Du forderst von ihr etwas zurück das dir nicht zusteht.ZitatWas kann ich noch tun? :
-- Editiert von -Laie- am 21.08.2019 12:07
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Zitat:Zitat:Ich möchte das Geld für das Auto jetzt zurück haben...
Auf welcher (gesetzlichen) Grundlage möchtest du das Geld zurückfordern?
Das Geld wurde geschenkt (was auch bewiesen werden kann).
Vielen Dank für eure Kommentare und Infos!
Ich habe Ihr das Geld geschenkt, da wir gemeinsame Zukunftspläne, was unsere Beziehung anbelangte, hatten. Sie hatte Versprechungen diesbezüglich gemacht, was auch andere mitbekommen haben - kann also bezeugt werden. Sonst hätte ich Ihr das Geld nicht zur Verfügung gestellt für ein Auto. Ist damit nicht die "Geschäftsgrundlage" weggefallen?
[QUOTEIst damit nicht die "Geschäftsgrundlage" weggefallen?[7QUOTE]
M.E. nein.
ZitatIst damit nicht die "Geschäftsgrundlage" weggefallen? :
Die persönlichen Pläne haben sich geändert. Ja und? Das hat aber nichts mit der Schenkung zu tun.
Das war einfach Pech.
Zitat:ZitatIst damit nicht die "Geschäftsgrundlage" weggefallen? :
Die persönlichen Pläne haben sich geändert. Ja und? Das hat aber nichts mit der Schenkung zu tun.
Das war einfach Pech.
Das bedeutet im Klartext:
Trotz Ihrer Versprechungen unter Zeugen und "vorgegaukelten" Geschichten was uns anging, - welches für mich schon Richtung "arglistiger Täuschung" geht, werde ich vor Gericht keine Chance haben es zurück zu bekommen.
Unglaublich aber wahr.
Zitat:Trotz Ihrer Versprechungen unter Zeugen und "vorgegaukelten" Geschichten was uns anging, - welches für mich schon Richtung "arglistiger Täuschung" geht
Ich sehe hier keine arglistige Täuschung. Es gehört zum normalen Leben, dass man seine Meinung ändert und im Lauf der Zeit (hier immerhin 1,5 Jahre) herausfindet, dass man keine gemeinsame Zukunft mehr anstrebt.
Wart ihr offiziell VERLOBT?ZitatSie hatte Versprechungen diesbezüglich gemacht :
Welches Geschäft hattet ihr denn geplant? Hättet ihr dazu das Auto benötigt? Bisher las man von Beziehung/Freundin, dann Trennung.
Wo wäre hier eine Geschäftsgrundlage zu erkennen?
Du hast keine Bedingung für die Schenkung dazu geschrieben. Vllt. hätte das eine Art Rückversicherung gebracht...ZitatSchenkung für den Erwerb eines PKW" :
Ja, vor einer wie auch immer gearteten Zukunft wird viel geplant, erzählt, geträumt. Das ist erlaubt, das ist auch nicht arglistig getäuscht.ZitatTrotz Ihrer Versprechungen unter Zeugen und "vorgegaukelten" Geschichten was uns anging, - :
Sie will ganz einfach doch nicht für länger bzw. immer mit dir ihre Zukunft gestalten. Das kommt vor.
Das gibts doch täglich auf der Welt und ist auch wahr und erlaubt.ZitatUnglaublich aber wahr. :
Nein , wir waren nicht verlobt und wohnten auch in getrennten Wohnungen.
Als Geschäftsgrundlage - wenn auch Laienhaft ausgedrückt, meine ich, dass das Auto eine gemeinsame Investition für - und in unsere Beziehung wäre. Entschuldigt bitte, wenn ich mich Laienhaft ausdrücke.
Danke für weitere Infos dazu. Top!!
Der Einfachheit halber ein "geklauter" Artikel, passt gut zu Deinem Fall:
Zitat:Unter dem Az. 3 0 280/16 hatte das Landgericht Köln einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mann seiner damaligen Freundin ein Auto geschenkt hatte, einen Mini One für ca. 6000 Euro. Zweck des Geschenks war es, der Frau zu ermöglichen, nach einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung weiterhin ihren Arbeitsplatz erreichen zu können. Die Beziehung ging jedoch zu Bruch und der Mann verlangte die Rückgabe des Autos. Er vertritt die Auffassung, er und seine Exfreundin seien verlobt gewesen und er habe ihr das Fahrzeug anlässlich der Verlobung gekauft. Die Exfreundin bezeichnet die Beziehung als eine „On-Off-Beziehung" und verlangt ihrerseits die Herausgabe der Winterreifen, welche sich noch bei dem Mann befinden.
Das LG urteilte, dass die Frau den Wagen behalten darf. Zudem muss der Mann die Winterreifen herausgeben. In der Urteilsbegründung führte das Landgericht aus, dass aufgrund der Vermögensverhältnisse des Mannes die Zuwendung des Autos zwar eine teure, nicht aber eine für ihn finanziell besonders herausragende Leistung gewesen sei.
Da der Mann also das Fahrzeug nicht zurückfordern kann, stehen der Frau auch die dazugehörigen Reifen zu.
Berry
Zitat:"In der Urteilsbegründung führte das Landgericht aus, dass aufgrund der Vermögensverhältnisse des Mannes die Zuwendung des Autos zwar eine teure, nicht aber eine für ihn finanziell besonders herausragende Leistung gewesen sei."
In dem Fall, war es für mich eine "besonders herausragende finanzielle Leitung" gewesen. Da ich meine nahezu ganzen Ersparnisse dafür genommen habe. - Rund 15.000
Könnte ein entsprechendes Urteil davon abhängig sein, wie das Verhältnis Schenkungswert zur Beziehung und Verdienst war?
ZitatDa ich meine nahezu ganzen Ersparnisse dafür genommen habe. - Rund 15.000 :
Das ist Pech, aber solange du dadurch finanziell nicht bedürftig wirst, gibt es dennoch keinen Herausgabeanspruch nach §528 BGB
Zudem warst du noch nicht einmal verlobt, sondern hast ihr den Wagen, bzw. das Geld dafür, "einfach mal so" geschenkt.
-- Editiert von -Laie- am 21.08.2019 16:21
Aus der Entscheidung: Zweck des Geschenks war es, der Frau zu ermöglichen, nach einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung weiterhin ihren Arbeitsplatz erreichen zu können. Liegt bei dir nicht vor. Du hast keinen Zweck /Bedingung angegeben.
Lag bei der o.a. Entscheidung schon vor.ZitatNein , wir waren nicht verlobt :
Schmerzhaft, ja. Teures Lehrgeld, ja. Erfahrung, ja.
Aber nichts anderes.
Vielen Dank, dass Ihr hier so rasch auf meine Frage eingegangen seid.
Dann werde ich es wohl verschmerzen müssen so viel Geld investiert zu haben.
Nochmals vielen Dank
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