Hallo,
die Oma meines Mannes will uns zur Finanzierung einer Immobilie eine Schenkung von x. € machen. Derzeit ist die Oma nicht Pflegebedürftig.
Was ist wenn die Oma Pflegebedürftig wird, kann dann die Schenkung von uns zurückgefordert werden?
Wer weiß darüber bescheid?
Bitte um Hilfe
LG
fegerlilly
Schenkung zurückzahlen bei Pflegebedürftigkeit
19. Oktober 2004
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Frage vom 19. Oktober 2004 | 19:26
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zurückzahlen bei Pflegebedürftigkeit
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2004 | 09:36
Von
Status: Unbeschreiblich (46726 Beiträge, 16562x hilfreich)
Was ist wenn die Oma Pflegebedürftig wird, kann dann die Schenkung von uns zurückgefordert werden?
Ja, das wird passieren, wenn die Pflegebedürftigkeit innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Sozialamt Leistungen erbringen muss.
Wenn Ihr allerdsings durch die Rückgabe der Schenkung selbst unterhaltsbedürftig werden würdet, dann braucht ihr diese nicht zurückzugeben.
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