Schenkung/Sozialamt

5. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-261
Status:
Frischling
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Schenkung/Sozialamt

Vor zwei Jahren haben mein Onkel (heute 93 Jahre)und meine Tante (heute 84 Jahre), die keine Kinder haben, ihr Eigenheim (Baujahr 1952) an meine Cousine und mich als Schenkung übertragen, weil sie wollten, dass das Haus in der Familie bleibt und "alles geregelt ist". Sie selbst haben Wohnrecht auf Lebzeiten.
Es ist nun abzusehen, dass beide nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen in ihrer Wohnung mittels Pflegedienst und familiärer Hilfe versorgt werden können. Da beide Renten für einen Heimaufenthalt bei weitem nicht reichen, kann das Sozialamt nach meinem Kenntnisstand eine Herausgabe der Schenkung von meiner Cousine und mich verlangen.
Ich muß vorwegschicken, dass ich bereits einige Jahre vor der Schenkung in die obere der beiden vorhandenen Wohnungen eingezogen bin und mit erheblichen Kosten diese vollständig renoviert habe.
Wenn wir eine Hypothek oder ä. aufnähmen, um das Haus dennoch zu halten, könnten diese Kosten dann vom Wert des Schenkungsgegenstandes abrechnet werden? Würde das Sozialamt sich mit uns auf eine maximale Summe einigen? Welcher Wert wäre dann maßgeblich? Der Marktwert oder der Wert, der in der Schenkungsurkunde Anrechnung findet?
Weiterhin habe ich überlegt, ob es möglich wäre, die Schenkung rückabzuwickeln und im Anschluß einen Kaufvertrag mit Onkel und Tante durchzuführen, solange sie noch zu Hause leben und keine Sozialhilfe benötigen.
Ich habe sehr viele Fragen gestellt und bin offen gestanden sehr ratlos, was überhaupt noch aus dieser verfahrenen Situation zu machen ist. Ich hätte vor einigen Jahren auf einen Kaufvertrag bestehen sollen, wollte jedoch die Gefühle des Onkels nicht verletzen, der das Haus "unentgeltlich" übergeben wollte. Wir haben ohnehin vor, eine Beratung durch einen Anwalt für Sozialrecht einzuholen, wären jedoch vorab sehr dankbar für weitere Informationen oder Erfahrungen in dieser Richtung.

-- Editiert von Ajo am 10.10.2005 09:43:09

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